Europäisches Parlament hat SWIFT-Abkommen abgelehnt

Am 1. Februar trat das Abkommen vorläufig in Kraft. Am 11. Februar stoppte das Europäische Parlament (EP) mit 378 zu 196 Stimmen das aus Datenschutzgründen umstrittene Abkommen. Datenschützer hatten beispielsweise die Befürchtung geäußert, dass durch das SWIFT-Abkommen jede/r EU-Bürger/in in den Fokus der US-Ermittler geraten könnte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Ablehnung des Abkommens durch das EP als Sieg für den Schutz der Bürgerrechte in Europa begrüßt.

EU-Kommission legt neuen Entwurf vor

Am 24. März 2010 hat die Europäische Kommission nun einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat vorgelegt. Darauf aufbauend soll mit den USA ein neues Abkommen zum Transfer von SWIFT-Daten an die USA ausgehandelt werden. Eine zentrale Voraussetzung für das neue Abkommen ist, dass es den europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben entspricht. Diese zentrale Prämisse darf dem Schutz der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht geopfert werden.

Antrag der SPD-Bundestagsfraktion nennt Voraussetzungen für neues Abkommen

In ihrem Antrag, der am 22. April im Deutschen Bundestag beraten wurde, stellt die SPD-Bundestagsfraktion fest, dass das neue SWIFT-Abkommen einen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus leisten kann. Aber die Sozialdemokraten fordern von der Bundesregierung, ihre Zustimmung zum Verhandlungsmandat davon abhängig zu machen, dass die Regeln des Datentransfers datenschutzrechtlichen Maßstäben gerecht werden. Des Weiteren machen sich die Sozialdemokraten u.a. für Transparenz, Rechtsschutz sowie eine genaue und abschließende Begrenzung nach Art und Umfang der zu übermittelnden Daten stark. Außerdem wollen sie ein Verbot der Datenübermittlung an Drittstaaten und Löschungs- und Berichtigungsansprüche festschreiben. Zusätzlich seien der Ratifizierungsbedarf zu klären und der Bundestag fortlaufend zu unterrichten. Das neue SWIFT-Abkommen und damit verbundene Anhänge sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.