Mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus in der Eurozone und einheitlichen Anforderungen an die Einlagensicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind wichtige Voraussetzungen für einen stabileren Bankensektor in Europa geschaffen worden. Deutschland hat – als einer von wenigen Mitgliedstaaten – die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen fristgemäß getroffen: Bereits seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland bei Schieflage einer systemrelevanten Bank eine klare Haftungskaskade: Erst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird. Damit werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler künftig besser vor Bankenkrisen geschützt.

Bankenunion weiter vorantreiben

Eine europäische Einlagensicherung lehnt die Koalition zum jetzigen Zeitpunkt aber als nicht zielführend ab. Die Vergemeinschaftung von Bankrisiken durch eine gemeinsame europäische Einlagensicherung schafft kein Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa. Die Bundesregierung soll deshalb verpflichtet werden, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Rückversicherung unterbleibt. Ferner soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden: Dazu gehört insbesondere, dass bedeutende Banken ausreichend Puffer haben, um die Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen.