Dazu hat die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 18/3120) vorgelegt, der am Freitagmittag ins Parlament eingebracht wurde.

Die monatlichen Zuwendungen sollen damit von derzeit höchstens 250 Euro auf höchstens 300 Euro steigen. Auch die Ausgleichleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, will die Bundesregierung erhöhen, und zwar um jeweils 30 Euro – womit die Zahlungen von derzeit 184 Euro auf 214 Euro monatlich steigen werden.

Wie die Bundesregierung in dem Entwurf zur Begründung schreibt, will sie mit der Erhöhung der Bezüge die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessern, die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und DDR wurden. Der Einsatz „jener Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das System aufgelehnt haben und die deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten“, soll dadurch stärker gewürdigt werden, und die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen sollen gemildert werden.

Die Ausgleichzahlungen werden seit 2007 gezahlt. Voraussetzung für ihren Erhalt ist, dass die Personen „eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind“, führt die Regierung in dem Entwurf aus.