„Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte überhaupt eine gesetzliche Regelung, die ganz eindeutig die Rechte der Leiharbeitnehmer stärkt. Wir haben zum ersten Mal überhaupt Regeln, damit Werkverträge nicht missbraucht werden“, betonte Andrea Nahles anlässlich der Einigung der Koalitionspartner.
„Für über eine Million Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird es nun endlich klare Regeln für ihren Einsatz in Fremdfirmen geben“, bekräftigte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann. Dieses sei die Grundlage für gute und sichere Arbeit dieser Beschäftigten.
„Gerechtigkeit heißt für die SPD gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Viele Menschen haben darauf gewartet, dass Missbrauch und Lohndrückerei bei Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden", erklärte die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles habe sich dafür mit viel Standhaftigkeit eingesetzt. Mit Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion habe Nahles erreicht, dass die CDU/CSU ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben habe.
Die wichtigsten Regelungen:
- Künftig dürfen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nur noch 18 Monate in einem Entleihbetrieb arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, muss eine Einstellung der Leiharbeitnehmer erfolgen. Eine längere Ausleihe soll nur dann möglich sein, wenn es entweder eine Tarif- oder eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.
- Zudem soll ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft haben. Hier kann nur abgewichen werden, wenn Branchenzuschlagstarife zwischen den Tarifparteien vereinbart wurden. Diese müssen bereits nach sechs Wochen Zuschläge vorsehen und spätestens nach 15 Monaten muss ein Lohn erreicht werden, der mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche übereinstimmt.
- Leiharbeitnehmer dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
- Gegen die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen soll durch die Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung und die Abschaffung der so genannten Vorratsverleiherlaubnis vorgegangen werden. So wird Arbeitgebern, die mit illegalen Werkverträgen arbeitsrechtliche Schutzstandards umgehen wollen, die Möglichkeit genommen, diese später in Leiharbeit umzudeklarieren und nachträglich zu legalisieren. Zukünftig muss in einem solchen Fall dem Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bei dem Entleiher angeboten werden und das vermeintliche Werkunternehmen sowie der Entleiher müssen ein Bußgeld bezahlen. Diese Regelung soll eine abschreckende Wirkung auf schwarze Schafe haben.
- Außerdem wird anhand von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätzen gesetzlich definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist. Dadurch soll die missbräuchliche Gestaltung von Fremdpersonaleinsatz durch Werkverträge verhindert werden.
- Zudem werden die Informationsrechte des Betriebsrates gestärkt und gesetzlich festgeschrieben.
Mehr Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesarbeitsministerin ist dankbar, dass die Einigung in der Koalition geklappt hat. Es sei ein großer Fortschritt, dass Leiharbeiter mit dem Gesetzentwurf verbriefte Rechte bekämen, die sie einklagen könnten.
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist, wieder Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sollen verhindern, dass Stammarbeitsplätze weiterhin durch den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen gefährdet werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen Leiharbeitnehmer grundsätzlich nur noch 18 Monate in einem Entleihbetrieb beschäftigt werden können und nach neun Monaten die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften erhalten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine entsprechende Tarif- oder eine Betriebsvereinbarung vorliegt bzw. Branchenzuschlagstarife vereinbart worden sind.