Raus aus dem Hamsterrad! Familien brauchen mehr Zeitsouveränität, um ihr Familien- und Berufsleben unter einen Hut bringen zu können. Künftig wird es für junge Familien einfacher, die Erziehungsarbeit ohne allzu große Einkommenseinbußen partnerschaftlich zu teilen. Und Arbeitgeber können ihre Beschäftigten auch in der Familienphase halten.
Ein wichtiger Schritt ist nun gemacht: Am heutigen Freitag hat der Bundestag abschließend der "Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (Drs. 18/2583, 18/2625) zugestimmt. Zuvor hatte der Familienausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer leicht geänderten Fassung gebilligt – mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/3086).
"Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir nachkommen," sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag im Plenum.
Eltern können sich künftig für eine der beiden Elterngeld-Varianten entscheiden oder diese kombinieren. Die Neuregelung greift für alle Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden.
Ab 2015 mehr Flexibilität bei Elternzeit und Elterngeld
Eltern erhalten künftig mehr Wahlfreiheit und können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit leichter miteinander kombinieren. Damit leistet das Elterngeld Plus auch einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.
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Länger Elterngeld bei Teilzeit: Das bisherige Elterngeld kann weiterhin maximal 14 Monate bezogen werden. Mit der zusätzlichen Einführung des Elterngeldes Plus können Eltern zukünftig die Auszahlung über einen doppelt so langen Zeitraum 'strecken', wenn sie in Teilzeit arbeiten. Dabei wird ihr Teilzeitlohn künftig die Gesamtsumme des ausgezahlten Elterngeldes nicht mehr mindern.
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Partnerschaftsbonus: Eltern, die sich die Kindererziehung und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen möchten und ihre Arbeitszeit vier Monate lang gemeinsam auf 25 bis 30 Stunden wöchentlich reduzieren, können Elterngeld Plus mit einem so genannten Partnerschaftsbonus kombinieren. Jedes Elternteil erhält dann nochmals vier Partnerschaftsbonusmonate zusätzlich.
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Entlastung für Alleinerziehende: Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen wie Elternpaare. Dabei stehen die "Partnermonate" nicht nur Müttern und Vätern zu, die ein alleiniges Sorgerecht haben, sondern auch alleinerziehenden Elternteilen mit gemeinsamen Sorgerecht. Im Familienausschuss hatte sich die SPD-Fraktion für diese Abänderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung stark gemacht, betonte der familienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix: "Damit erkennen wir Ein-Eltern-Familien als das an, was sie sind: eine Familienform, die zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft gehört."
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Flexiblere Elternzeit: Auch die Elternzeit können Eltern durch das neue Gesetz flexibler gestalten – unabhängig von der Wahl der Elterngeld-Variante. Mütter und Väter können nicht nur wie bisher bis zum 3. Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen, sondern auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes eine flexible Elternzeit von bis zu 24 Monaten beantragen. Diese 24 Monate können dann in drei statt wie bisher in zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Dadurch könnten Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren, so Rix – "sei es zur Einschulung, in turbulenten Familienphasen oder bei Umbrüchen im Leben des Kindes".
- Planungssicherheit für Eltern und Arbeitgeber: Dank des Änderungsantrags des Familienausschusses gilt die von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer gewünschte Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit in der Elternzeit als akzeptiert, wenn der Arbeitgeber die Anträge dazu nicht innerhalb bestimmter Fristen ablehnt.
Familienbericht der Bundesregierung zum Thema "Familienzeit"
Familien wollen in der Regel Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren und stehen deshalb im Alltag und im Lebensverlauf vielfältigen Herausforderungen gegenüber, die zu Zeitknappheit und Zeitkonflikten führen können. Das bestätigt auch der Achte Familienbericht (17/9000), den die Bundestagsfraktionen ebenfalls am heutigen Freitag diskutierten. Die Sachverständigenkommission, die den Bericht im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet hatte, entwickelte Handlungsempfehlungen, die die notwendigen zeitlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entscheidung für Familie und Verantwortungsübernahme in Familie schaffen.
Für die sozialdemokratische Bundesfamilienministerin und die SPD-Bundestagsfraktion ist das Feld "Familienzeitpolitik" ein großer Schwerpunkt dieser Legislaturperiode. Neben dem Kita-Ausbau habe man mit dem neuen ElterngeldPlus nun einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer "Familienarbeitszeit" gemacht, so Schwesig. Weitere Projekte wie bessere Hilfen für pflegende Beschäftigte ("Familienpflegezeit") sind ebenfalls bereits auf dem Weg in die parlamentarische Umsetzung (1. Lesung am 14.11.2014, Drs. 18/3124).
Einen Überblick aller aktuellen familienzeitpolitischen Initiativen erhalten Sie ab sofort auch im Faltblatt "Mehr Zeit für Familie - neue Balance von Leben und Arbeit".