Der überwiegende Anteil der KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung (Stadtwerke) ist stromgeführt und die Fernwärme entsteht als Nebenprodukt. Industrielle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind demgegenüber in der Regel wärmegeführt mit dem Nebenprodukt Strom. Durch diese Kopplung wird Kohlendioxid eingespart und der Nutzungsgrad der eingesetzten Rohstoffe erhöht.

Deutschland hat das Ziel, seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu reduzieren. Um dies zu erreichen, sollen 22 Millionen Tonnen Kohlendioxid unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Handels mit Verschmutzungszertifikaten eingespart werden. Hierzu sollen KWK-Anlagen einen Reduktionsbeitrag in Höhe von vier Millionen Tonnen leisten.

Mit der Neufassung des Gesetztes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Drs. 18/6419) sollen deshalb Anreize geschaffen werden, neue emissionsärmere und damit klimafreundlichere Kraftwerke zu bauen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am 5. November in 1. Lesung beraten.

1,5 Milliarden für den KWK-Ausbau

Zur Neuausrichtung des KWK-Bereichs soll das Fördervolumen verdoppelt werden und somit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Vor allem die Umstellung auf kohlendioxidärmere Stromerzeugung mit Gas soll gefördert werden. Neubauprojekte, die eine mit Kohle betriebene Anlage ersetzen, sollen einen zusätzlichen Bonus erhalten. Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Strom und Wärme mit Stein- oder Braunkohle produzieren, sollen künftig nicht mehr gefördert werden. Für bereits im Bau befindliche Kohle-KWK-Anlagen besteht Vertrauensschutz. Außerdem wird für bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung eine bis Ende 2019 befristete Förderung eingeführt, um die Stilllegung effizienter Strom- und Wärmeversorgung auf Grund niedriger Strompreise zu verhindern und die entsprechenden Kohlendioxid-Einsparungen zu erhalten.

KWK-Anlagen auf erneuerbare Energien abstimmen

Es werden zudem verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Flexibilisierung des Anlagenbetriebes stärker zu fördern. Ein flexibler Anlagenbetrieb ermöglicht eine bessere Abstimmung der KWK-Stromerzeugung auf höhere Anteile volatiler Erneuerbarer Energien (z. B. Wind und Sonne, die witterungsbedingt sowie jahres- und tageszeitlich bedingt Schwankungen unterworfen sind) im Strommarkt. Ergänzend hierzu wird die Förderung des Ausbaus von Netzen und Speichern erhöht.

Fehlanreize abbauen

Um Fehlanreize zu vermeiden, wird die KWK-Technologie, dort wo sie ohne Förderung wirtschaftlich ist, nicht mehr unterstützt. Davon ist auch der selbstverbrauchte KWK-Strom aus größeren industriellen Anlagen betroffen. Zudem wird bei KWK-Strom ebenso die Direktvermarktung eingeführt. Ausgenommen sind – analog zu den Vorgabe im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – kleinere Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt.

Kosten fairer verteilen

Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (vor allem Endverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Ausnahmemöglichkeiten bestehen.