Schwarz-Gelb hat es in der gesamten Legislaturperiode versäumt, sich mit Ländern und Kommunen auf verbindliche Ziele und Maßnahmen für einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung zu verständigen. Wertvolle Zeit ist so verstrichen.
Deshalb fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung wenige Wochen vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs erneut auf, umgehend mit Ländern und Kommunen einen Aktionsplan zu entwickeln und ihn zügig umzusetzen. Damit sollen der Rechtsanspruch gesichert und der quantitative und qualitative Ausbau von Bildung und Betreuung für Unterdreijährige vorangebracht werden. Dazu soll auch eine Fachkräfteoffensive gehören, denn in einigen Ländern fehlen gute Erzieherinnen und Erzieher.
Außerdem soll der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitions- und den Betriebskosten auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung und des Bedarfs ausgeweitet werden. Dies hilft vor allem finanziell klammen Städten und Gemeinden.
Ein Bundesprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familien-Zentren” soll aufgelegt werden. Damit soll vor allem Familien in schwierigen Situationen geholfen werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen soll ein Stufenplan zur Ausweitung von Ganztagsangeboten in Kitas und zur Abschaffung der Elternbeiträge entwickelt werden. Durch Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Aufhebung des Betreuungsgeldes soll diese kontraproduktive Maßnahme, die sowohl für Kinder als auch für die beruflichen Perspektiven von Frauen schädlich ist, gestoppt werden. Die dafür vorgesehenen Mittel sollen in den Ausbau guter Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren investiert werden.
Über den Gesetzentwurf des Bundesrates hat der Bundestag in dieser Woche ebenfalls abgestimmt. Darin heißt es, dass Familien erst Wahlfreiheit zwischen der Betreuung ihrer Kinder zu Hause oder in einer Kita bzw. einer Tagespflegestelle haben, wenn es ausreichend gute Kinderbetreuungsplätze gibt. Das Betreuungsgeld schaffe Fehlanreize für Frauen, später in den Beruf zurückzukehren. Damit werde ihre eigene Existenzsicherung verhindert.