Der private Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis durch Erwachsene wird entkriminalisiert. Durch kontrollierten Umgang, mehr Aufklärung der Bevölkerung, eine effektivere Suchtprävention und strenge Strafvorschriften wird ein besserer Kinder- und Jugendschutz erreicht und die Gesundheit von erwachsenen Konsumenten gestärkt.
Mit dem Cannabis-Gesetz, das am Freitag vom Bundestag beschlossen wurde, soll künftig der private Eigenanbau von Cannabis von bis zu drei Cannabis-Pflanzen durch Erwachsene zum Eigenkonsum möglich sein sowie gemeinschaftlicher, nicht gewerblicher Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, den Cannabis Social Clubs.
Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und müssen umfassende gesetzliche Vorschriften einhalten. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll auch nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen. Es sind zudem Mengen- und Qualitätsvorgaben geplant, die durch die Behörden vor Ort kontrolliert werden.
Staatlich kontrolliert angebautes Cannabis
Cannabis vom Schwarzmarkt kann mitunter schwer gesundheitsschädlich sein. Durch staatlich kontrolliert angebautes Cannabis in Cannabis Social Clubs sollen die Gesundheitsrisiken drastisch gesenkt und der Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität perspektivisch zurückgedrängt werden.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird künftig für Erwachsene straffrei sein. Für 18- bis 21-Jährige darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit niedrigerem THC (Tetrahydrocannabinol)-Gehalt angebaut werden. Zudem gilt eine geringere Abgabemenge pro Monat.
Verbote und Kriminalisierung haben ausdrücklich den Cannabiskonsum nicht verringert. Durch einen neuen Umgang mit Cannabis werden Aufklärung und Prävention gestärkt und Menschen nachhaltig geschützt. Vor allem die Aufklärungsarbeit für junge Menschen soll intensiviert werden, um Konsum besser zu verhindern. Eine Abgabe von Cannabis an unter 18-Jährige bleibt strafbar. Dealen wird nicht legalisiert, im Gegenteil wird es härter bestraft.