Der private Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis soll entkriminalisiert werden. Durch kontrollierten Umgang, mehr Aufklärung der Bevölkerung, eine effektivere Suchtprävention und vor allem einen echten Kinder- und Jugendschutz soll der Gesundheitsschutz in Gänze gestärkt werden.
Mit dem Cannabis-Gesetz, das in dieser Woche erstmals beraten wurde, soll künftig der private Eigenanbau von Cannabis von bis zu drei Cannabis-Pflanzen durch Erwachsene zum Eigenkonsum möglich sein sowie gemeinschaftlicher, nicht gewerblicher Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, den Cannabis Social Clubs.
Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und müssen umfassende gesetzliche Vorschriften einhalten. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll auch nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen. Es sind zudem Mengen-, Qualitätsvorgaben geplant, die durch die Behörden vor Ort kontrolliert werden.
Cannabis vom Schwarzmarkt kann mitunter schwer gesundheitsschädlich sein. Durch staatlich kontrolliert angebautes Cannabis in Cannabis Social Clubs sollen die Gesundheitsrisiken drastisch gesenkt und die Drogenkriminalität perspektivisch zurückgedrängt werden.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll dem Entwurf zufolge künftig für Erwachsene außerhalb von Anbauvereinigungen straffrei sein. Für 18- bis 21-Jährige sind strengere Regeln geplant, etwa ein geringerer THC (Tetrahydrocannabinol)-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch Cannabis Clubs.
Verbote und Kriminalisierung haben ausdrücklich den Cannabiskonsum nicht verringert. Durch einen neuen Umgang mit Cannabis werden Aufklärung und Prävention gestärkt und Menschen nachhaltig geschützt. Vor allem die Aufklärungsarbeit für junge Menschen soll intensiviert werden, um Konsum besser zu verhindern. Eine Abgabe von Cannabis an unter 18-Jährige bleibt untersagt.
Nun sind alle gemeinsam im Parlament gefragt, diesen Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Sinne seiner grundsätzlichen Ziele weiter zu stärken.