Unser Ziel ist es, die Qualität des deutschen Films zu verbessern,  dafür soll der Etat der Filmförderungsanstalt (FFA) in Höhe von rund 50 Millionen Euro gesichert bleiben. 

Was schlagen wir im Detail vor: 

 

1.Finanzierung

 

Ziel: Stabilisierung des Abgabeaufkommens der Filmförderungsanstalt (FFA) bei mindestens 50 Mio. Euro jährlich

 

Erhöhung der Einnahmen

  • Gleichmäßige moderate Erhöhung der Abgaben aller Abgabepflichtigen. Orientiert am Leitsatz der Kinoabgabe: Steigerung des Höchstsatzes von 3 auf 3,6 Prozent.

  • Umfang der Ersetzungsbefugnis der FFA-Beiträge durch Medialeistungen für die Fernsehsender verringern. Künftig sollen die Fernsehveranstalter 25 Prozent ihrer Abgaben in Form von Medialeistungen erbringen können. Mit der Branche zu diskutieren:

  • Die Mittel der Referenzfilmförderung sollen künftig zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben werden. 

  • Förderung des Kurzfilms durch die FFA streichen. 

  • Die Förderung von Sequels soll nur noch aus der Referenz-, nicht mehr aus der Projektförderung erfolgen.

 

2. Förderung

 

Mehr Mittel für Filmherausbringung 

  • Die Verleih- und Vertriebsförderung soll finanziell gestärkt werden.
  • Dem Antragssteller soll gestattet werden, während der Produktion ein Marketingbudget einzukalkulieren. Dies soll nicht verbindlich sein.  

 

Projekt- und Referenzfilmförderung

  • Die Referenzfilmförderung soll effektiver für neue Vorhaben verwendet werden.
  • Moderate Anhebung der Fördersummen (Mindest- und Höchstförderung). Die bewilligten Fördergelder sollen sich möglichst an der beantragten Summe orientieren.
  • Die Förderung ist so zu gestalten, dass nicht länger jedes Projekt in die Produktion gehen muss, bzw. der „Point of no return“ für ein Filmprojekt muss nach hinten verschoben werden, damit Projekte überarbeitet oder ggf. gestrichen werden können.

 

Verbesserung der Erlösseite der Produzenten (Recoupment)

  • Die Koalition setzt sich mehr Erlösgerechtigkeit zwischen Verleihern und Produzenten zum Ziel.  Können sich deren Verbände nicht auf entsprechende Vereinbarungen, die diesem Ziel dienen, einigen, so soll eine der folgenden Maßnahmen zur Anwendung kommen:
  • eine gerechte Beteiligung des Herstellers und anderer an den Verwertungserlösen des Verleihs- und/oder Vertriebsunternehmens,
  • die Festlegung eines verbindlichen Korridors (5 Prozent) an allen Verwertungserlösen des Verleihs und/oder Vertriebs zugunsten des Herstellers oder
  • gestaffelte Verleih- und Vertriebsprovisionen. Die durch eine derartige Maßnahme entstandenen zusätzlichen Kosten dürfen nicht auf die Filmmiete umgelegt werden.

 

Bekenntnis zur in der letzten Novelle verstärkten, zweistufigen Drehbuchförderung und Drehbuchfortentwicklung

  • Prüfauftrag: die Drehbuchförderungen von BKM und FFA zusammenzulegen; die 1. Stufe könnte komplett BKM, die 2. Stufe die FFA übernehmen. 
  • Für Autoren soll es eine sachverständige Begleitung bereits in der ersten Förderstufe geben. Die sachverständige Begleitung kann bspw. ein professionelles Lektorat oder eine Beratung bzgl. einer marktgerechten Verwertung des Stoffes umfassen.
  • Stärkung der Drehbuchfortentwicklungsförderung durch eine Erhöhung der Zahl der Förderungen (Prüfauftrag: auf z. B. 15 pro Jahr) und eine Anhebung der Höchstgrenze im Einzelfall durch Gremienbescheid. 

 

Kinderfilm-Förderung 

  • Fördermittel für medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei Filmprogrammen im Kino erhöhen.
  • Auch Festivals und Verleiher sollen hierfür Anträge stellen dürfen.
  • Digitalisierung des Filmerbes
  • Wir bekennen uns zur Digitalisierung des filmischen Erbes. (Das Thema sollte aber nicht mehr im Katalog der § 2-Aufgaben der FFA geführt werden.)

 

3. Fördervoraussetzungen

 

Geschlechtergerechtigkeit/ Diversität/ Inklusion

  • Zusätzliche Referenzpunkte für Produktionen mit erheblichem weiblichem Anteil im Gesamtstab (in allen Gewerken). • Prüfauftrag, ob dafür ein Punktesystem nach dem Vorbild des österreichischen Filminstitutes übernommen werden kann. • Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit vor und hinter der Kamera werden gefördert und unterstützt. Die gendergerechte Besetzung der Förderkommissionen hat sich bewährt. Als nächster Schritt wird BKM gebeten zu prüfen, wie das FFA-Präsidium zukünftig geschlechtergerechter besetzt werden kann. 
  • Die FFA soll unter § 2 FFG Abs. 10 (neu) auf die Belange der Diversität hinwirken. Die Projektfilmförderung soll in angemessenem Umgang auch Filmvorhaben fördern, die Aspekte der Diversität sichtbarer machen. Können nicht alle förderwürdigen Filmvorhaben gefördert werden, sollen bei der Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Vorhaben auch Gesichtspunkte der Diversität berücksichtigt werden.
  • Das Abspielen barrierefreier Filmfassungen im Kino soll durch zusätzliche Referenzpunkte angeregt werden. 

 

Faire Arbeitsbedingungen

Die in der und für die Filmwirtschaft verhandelten Sozialstandards gehören zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen, zu denen auch aktuelle tarifvertragliche Regelungen zählen. Der Antragssteller muss die für ihn gültigen Bestimmungen benennen, ihre Nichteinhaltung kann zu Rückforderungen führen.

 

Weiterbildung- und Nachwuchsförderung

Prüfauftrag zur Möglichkeit einer gezielteren Förderung von Projekten des talentierten Nachwuchses in angemessenem Umfang in allen Gewerken und auf allen Produktionsstufen außerhalb der Filmförderungsanstalt. 

 

Ökologie und Nachhaltigkeit

Wir wollen auch über das FFG das ökologisch nachhaltige Produzieren von Kinofilmen unterstützen (und für das Setzen von verbindlichen Förderkriterien nach wissenschaftlich basierten ökologischen Standards öffnen). Wesentlich ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sämtliche Förderinstrumente des Bundes umfasst. Der FFA kommt auch insoweit eine zentrale Rolle zu. Die bereits durch die BKM und den Arbeitskreis Green Shooting in diese Richtung weisenden Vorarbeiten, die mittelfristig/perspektivisch die Einführung verbindlicher Förderkriterien für ökologisch nachhaltiges Produzieren vorsehen/zum Ziel haben, müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

4. Allgemeines

 

FFA-Verwaltungsrat

  • Appell an die Branche, intern eine Einigung zu suchen, unter folgenden Maßgaben:
  • Die Gesamtzahl der Verwaltungsratssitze soll nicht erhöht werden. 
  • Zu überlegen ist, wie die unterschiedlichen neuen Einzahlergruppen im Verwaltungsrat auch angemessen repräsentiert werden.

 

Sperrfristen

Die Koalition bekennt sich zum Kulturort Kino und seiner Bedeutung als gesellschaftlichem Begegnungsort und als zentralem Baustein der Verwertungskette von Kinofilmen. Am exklusiven Auswertungsfenster für das Kino halten wir fest. In der Praxis zeigt sich, dass für viele Filme auf unterschiedlichen Auswertungsstufen eine reguläre Verkürzung der Sperrfristen beantragt und bewilligt wird. Das Verhalten der Zuschauerinnen und Zuschauer hat sich gewandelt. Wir wollen daher mit der Branche diskutieren, wie die Auswertungschancen eines Films bestmöglich genutzt werden können. Dazu zählen eine Verkürzung der Vorabspielzeit der Kinos auf fünf oder vier Monate und eine Flexibilisierung der Fristen in den weiteren Auswertungsstufen. 

 

Entbürokratisierung

Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, wie im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung im FFG in geeigneter Weise bürokratische Hindernisse beseitigt und Verfahren beschleunigt werden können. 

 

Der Gesetzgebungsprozess startet bald, das FFG soll spätestens zum 1.1.2022 in Kraft treten. Bis dahin ist die SPD-Bundestagsfraktion im Austausch mit der Filmbranche und wird sich auch weiterhin für bessere Rahmenbedingungen für Filmschaffende einsetzen.