Für gering qualifizierte Beschäftigte und Menschen, die lange vergeblich Arbeit suchen, würden mit dem Gesetzentwurf die Fördermöglichkeiten verbessert und erweitert, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) in der Debatte. „Sie bekommen bessere Chancen auf einen Berufsabschluss und damit auf eine gute und dauerhafte Beschäftigung“, so Kramme. Qualifizierung sei eine Zukunftsinvestition für das ganze Land.
„Der Gesetzentwurf bringt neuen Schwung in die Arbeitsmarktpolitik“, unterstrich Michael Gerdes, Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion. Arbeitsförderung der Zukunft heiße: „Beschäftigungsfähigkeit sichern, und das geht nicht ohne Bildung, Auffrischung und Erweiterung des eigenen Könnens“.
Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sprach von einem „Chancen- und Ermöglichungsgesetz“, mit dem Menschen mehr an Weiterbildung und Ausbildung teilhaben. Ziel der SPD-Fraktion sei „in der Zukunft eine Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“, betonte Mast.
Was steht in dem Gesetzentwurf?
Der Entwurf stellt klar, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmenteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden.
Personen, die keinen Berufsabschluss haben, mangelt es häufig auch an Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik sowie der Informations- und Kommunikationstechnologien. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen nun auch die Vermittlung dieser Grundkenntnisse fördern können, wenn das für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist.
Damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Weiterbildung mit Berufsabschluss stärker motiviert werden, sollen sie Prämien von 1000 Euro für bestandene Zwischenprüfungen und 1500 Euro für bestandene Abschlussprüfungen erhalten. Diese Regelung gilt befristet für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, und sie wird evaluiert.
Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die für jüngere Arbeitnehmerinnen und unter Arbeitnehmer unter 45 Jahren bis Ende des Jahres 2020 befristet ist, wird weiter flexibilisiert: Es sollen nun auch Weiterbildungen bezuschusst werden, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Unternehmen, die von einer Schließung oder Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind und deren Beschäftigte sich in Transfergesellschaften befinden, sollen einen schnelleren Zugang zu beruflicher Weiterbildung erhalten. So sollen ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr und gering Qualifizierte bereits während der Zeit in der Transfergesellschaft gefördert werden, wenn der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten trägt.
Weitere Neuregelungen betreffen den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung: Für Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld wegen einer beruflichen Weiterbildung unterbrechen, wird die Möglichkeit eröffnet, einen erworbenen Arbeitslosenversicherungsschutz über die freiwillige Weiterversicherung aufrechtzuerhalten. Dies soll auch für Personen gelten, die eine Elternzeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes in Anspruch nehmen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen auch Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Mathematik durch die Agentur für Arbeit gefördert werden können, wenn das vor einer Weiterbildung erforderlich ist. Um mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungsmaßnahmen zum Durchhalten zu motivieren, sollen künftig Prämien für die Zwischen- und Abschlussprüfung gezahlt werden. Zudem sollen für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen auch Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeiten gefördert werden.
Video der Rede von Anette Kramme MdB
Video der Rede von Michael Gerdes MdB
Video der Rede von Katja Mast, MdB