Fördermöglichkeiten des Bundes in der Wissenschaft verbessert
Der Bundestag hat an diesem Donnerstag, 13. November 2014, eine Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes beschlossen und damit das "Kooperationsverbot" zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich abgeschafft. Ab 2015 darf der Bund nun die Länder institutionell und dauerhaft bei der Grundfinanzierung der Hochschulen unterstützen, um die Forschung und Lehre in Deutschland langfristig weiter zu stärken. Neue und innovative Kooperationsmöglichkeiten im Wissenschaftsbereich sind nun umsetzbar – etwa zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
[Zitat Rossmann zu innovativen Kooperationsmöglichkeiten im Wissenschaftsbereich – etwa zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses > Plan SPD ab 2015]
Mehr BAföG + mehr Geförderte = mehr Chancengleichheit
Gesagt. Getan. Gerecht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Nachdruck und Erfolg für eine umfassende BAföG-Reform in dieser Legislaturperiode eingesetzt. Nun wird das BAföG modernisiert und die BAföG-Förderung aufgestockt:
- Ab Januar 2015 wird der Bund allein für das BAföG zuständig sein und die Ausbildungshilfen zu 100 Prozent finanzieren. Ob in Kita-Ausbau, Betreuung, Schulen oder Hochschulen – die frei werdenden Mittel werden die Länder in die Bildung stecken.
- Im August 2016 werden die Bedarfssätze und Freibeträge deutlich angehoben.
- Dank der Kopplung mit dem „Meister-BAföG“ erhalten nicht nur Schüler/-innen und Studierende, sondern auch förderberechtigte Fachkräfte mehr Geld.
- Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge werden rund 110.000 junge Menschen zusätzlich BAföG-berechtigt.
- Der Kinderbetreuungszuschlag wird erhöht und vereinheitlicht.
- Förderlücken zwischen Bachelor- und Masterstudium werden geschlossen.
- Die Mobilität und Internationalität der Studierenden wird besser berücksichtigt.
- Eine Online-Antragstellung wird ermöglicht und Bürokratie abgebaut.
[Zitat zur Bedeutung der BAföG-Reform]