Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen, am Mittwoch vom Bundestag in erster Lesung beraten, werden die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien für Käuferinnen und Käufer gesenkt.
Künftig werden Maklerprovisionen zwischen Käufern und Käuferinnen und Verkäufern und Verkäuferinnen so geteilt, dass die Vertragspartei, die den Makler oder die Maklerin nicht beauftragt hat, maximal so viel wie die beauftragende Partei zahlt.