In den sozialen Medien sind rechtswidrige Kommentare Postings, die diffamieren, bedrohen oder falsche Nachrichten verbreiten, zunehmend ein Problem, die die demokratische Debattenkultur bedrohen. Um dagagen vorzugehen, trat vor dreieinhalb Jahren das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft.
Anbieter sozialer Netzwerke wie Twitter, Facebook und YouTube sind seitdem verpflichtet, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte haben sie sieben Tage Zeit. Für Verstöße drohen den Unternehmen Bußgelder in Millionenhöhe.
Die Erfahrungen und Berichte der sozialen Netzwerke über den Umgang mit Beschwerden nach dem NetzDG zeigen, dass das Gesetz wirkt und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war.
Jedoch gibt es auch Verbesserungsbedarf. So wird nun mehr Transparenz geschaffen: Berichtspflichten werden konkretisiert und vereinheitlicht, um deren Vergleichbarkeit und Aussagekraft sicherzustellen.
Die Novelle des Gesetzes, die in dieser Woche verabschiedet wurde, führt aber auch die Möglichkeit ein, sich gegen Löschungen von Posts und Kommentaren zu wehren.
In die Kritik geraten war nach der Einführung des Gesetzes das so genannte "Overblocking". Kritiker fürchten, dass die Anbieter zu viel löschen - auch rechtmäßige Postings - und sehen darin die Meinungsfreiheit gefährdet.
Deshalb werden die Rechte der Nutzer:innen nun gestärkt. Mit einem Wiederherstellungsverfahren können sie sich künftig gegen ungerechtfertigte Löschungen wehren. Konkret soll es ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren geben, in denen die Entscheidungen nochmals überprüft und begründet werden. Eine solche Schlichtung kann eine außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten zwischen Nutzer:innen und dem Anbieter eines sozialen Netzwerkes sein. Zudem wird eine Regelung eingeführt, nach der soziale Netzwerke Forscher:innen Zugang zu Daten erlauben müssen.