Mit der Umsetzung in ein nationales Gesetz (Drs. 19/13827) wird der Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung weiter verstärkt. Die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie adressiert gezielt Themen, die im Nachgang zu den terroristischen An-schlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der so genannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten. Es soll Kriminellen erschwert werden, Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken.

Die Koalition schafft Transparenz. Das so genannte Transparenzregister wird zukünftig für die Öffentlichkeit einsehbar. Mit dem Register soll verhindert werden, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Bislang hatte nur ein beschränkter Personenkreis Zugang zu dem Register, das Auskunft darüber gibt, wer hinter einem Unternehmen als Käufer steckt – etwa bei einem Immobiliengeschäft.

Außerdem müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete künftig vor neuen Geschäften mit mitteilungspflichtigen Vereinigungen bzw. Rechtseinheiten einen Registrierungsnachweis oder Auszug aus dem Register einholen und ihnen im Transparenzregister auffallende Unstimmigkeiten melden.

Gut ausgestattete Ermittlungseinheiten verhindern Kriminalität und legen illegale Finanzströme trocken. Deswegen stärkt die Koalition die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll, sie ist die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes. Sie bekommt einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Mehr Transparenz

Außerdem müssen mehr Berufsgruppen als bisher einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden melden und Vorsorge betreiben. Beispielsweise müssen Notare künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche bei Immobilientransaktionen vorliegt. Denn der Immobiliensektor ist besonders anfällig für Geldwäsche.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Sozialdemokraten gerade mit Blick auf das hohe Risiko im Immobiliensektor noch weitergehende Verbesserungen erreicht: Künftig müssen ausländische Gesellschaften sich im Transparenzregister eintragen lassen, wenn sie eine Immobilie im Inland erwerben möchten. Außerdem müssen die Eigentumsverhältnisse und die Kontrollstruktur des Vertragspartners bei geplanten Immobilientransaktionen geprüft und dokumentiert werden. Wenn gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, muss der Notar die Beurkundung des Geschäfts ablehnen.

Auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Das Gesetz sieht vor, dass künftig bereits ab einem Handelswert von 2000 Euro bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten ist. Bislang lag die Schwelle bei 10.000 Euro.

Im Finanzsektor sollen künftig auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen, in denen Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins verwahrt werden, zum Vorgehen gegen Geldwäsche verpflichtet werden. Das Gleiche gilt für Kunstvermittler und Kunstlagerstätten ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und für Immobilienmakler bei Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Ein neues Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll es Kriminellen erschweren, ihr schmutziges Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen auch terroristische Straftaten finanziert. Die Gesetzesvorlage von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verpflichtet mehr Berufsgruppen als bisher, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden und Vorsorge zu betreiben. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion noch weitergehende Verbesserungen erreicht, die insbesondere das hohe Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor adressieren sollen.