„Wir sorgen dafür, dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher Zugang zu einer Schlichtungsstelle bekommt“, sagte der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Dennis Rohde. Damit könne jeder schneller seine Ansprüche geltend machen, Konflikte werden entschärft – und die Justiz werde entlastet. Wichtig sei, dass die Schlichtung für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos ist. Damit werde sichergestellt, dass wirklich jeder Zugang zur Schlichtung habe, bekräftigte Rohde. „Unternehmen müssen künftig ausweisen, ob sie an der Schlichtung teilnehmen. Damit kann jeder klar sehen, ob ein Unternehmen Verbraucherrechte ernst nimmt und Vertrauen verdient – oder eben nicht.“

Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Elvira Drobinski-Weiß stellte fest: „Dank der EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten müssen wir heute nicht über die Frage, ob wir alternative Streitschlichtung einführen wollen, diskutieren“. In diesem Fall sei die Europäische Union einen Schritt schneller gewesen: die EU-Mitgliedstaaten müssten nun dafür sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen, die aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen entstünden, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen.

Ziel der EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem Gesetzentwurf sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten. In Tätigkeitsberichten müssen die Schlichtungsstellen regelmäßig nachweisen, welche Art von Verträgen oft zu Schlichtungsverfahren führt. Damit wird aus Sicht der SPD-Fraktion das Netzwerk der Marktbeobachtung ausgebaut und der Weg, der mit dem Aufbau der Marktwächter eingeschlagen wurde, konsequent fortgesetzt.

Die bereits jetzt vorhandenen branchenspezifischen Schlichtungsstellen sollen erhalten bleiben. Die neuen Schlichtungsstellen dienen als Ergänzung. Grundsätzlich sollen die Länder für die Anerkennung solcher Stellen zuständig sein. Zudem müssen die Länder eigene Universalschlichtungsstellen einrichten, die nachrangig tätig werden sollen, wenn für eine bestimmte Branche keine nichtstaatliche Stelle existiert. Das Bundesamt für Justiz wird als innerstaatliche Stelle benannt, die „für Verbraucher, Unternehmen und Streitbeilegungsstellen in grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen zur Verfügung steht“, heißt es im Gesetzentwurf.

Der Entwurf erfüllt auch die Koalitionsvereinbarung, wonach die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung verbraucherfreundlich umgesetzt und bestehende Schlichtungsmöglichkeiten auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft werden sollen.