Der Große Strafsenat hatte festgestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte nach der gegenwärtigen Gesetzeslage strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Pharmareferentin Ärzten eine Beteiligung in Höhe von fünf Prozent des Medikamentenpreises zugesagt, wenn sie sich bereit erklärten, ihren Patienten künftig bevorzugt Präparate eines bestimmten Pharmaunternehmens zu verschreiben. Die Zahlungen wurden als Honorar für fiktive wissenschaftliche Vorträge ausgewiesen.
Mit dem Beschluss des Großen Strafsenats besteht nun Rechtsklarheit darüber, dass korruptes Verhalten von niedergelassenen Vertragsärzten nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist und deshalb auch die Vertreter der Pharmaunternehmen bei Bestechungsvereinbarungen straffrei ausgehen. Das sieht bei Ärztinnen und Ärzten, die in Krankenhäusern, Polikliniken oder großen Arztpraxen angestellt sind, ganz anders aus. Durch dieses Urteil ist zu befürchten, dass der Korruption von Medizinerinnen und Medizinern durch die Pharmakonzerne erst recht Tür und Tor geöffnet wird. Es besteht eine Regelungslücke, die geschlossen werden muss. In seinem Beschluss hat der Bundesgerichtshof dazu eine deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber formuliert. Doch die schwarz-gelbe Regierung unternimmt nichts.
Korruption im Gesundheitswesen schadet Patientinnen und Patienten, allen ehrlichen Ärztinnen und Ärzten sowie dem Gesundheitssystem insgesamt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (Drs. 17/12213) auf, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellt.