Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht, den die schwarz-gelbe Bundesregierung zu verantworten hat, enthält methodische und politische Defizite. So war der Bundesregierung eine geschönte Präsentation der sozialen Verhältnisse wichtiger als mit einer nüchternen Analyse die notwendigen Voraussetzungen und zielgenauen Handlungsoptionen für einen gerechteren und sozialen Ausgleich vorzulegen. Die Bundesregierung hatte die Zusammenarbeit mit dem Beraterkreis zum Armuts- und Reichtumsbericht auf ein absolutes Minimum beschränkt. Den Termin für die eigene Beschlussfassung hatte die sie monatelang verschoben, ohne die Kritik und Verbesserungsvorschläge von Sozialverbänden und Gewerkschaften zu integrieren. Im Ergebnis sind die verwendeten Indikatoren daher nicht ausreichend für eine sachgerechte Berichterstattung. Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht ignoriert darüber hinaus die Ursachen der gesellschaftlichen Spaltung.

Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander

Trotzdem sich die Bundesregierung bemüht hat, die realen Verhältnisse zu verschleiern, ist anhand der Daten u. a. Folgendes abzulesen: Seit dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht von 2008 ist die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander gegangen. Trotz guter konjunktureller Entwicklung hat das Armutsrisiko weiter zugenommen und liegt mit 15,1 Prozent auf dem höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Kinder sind mit 18,9 Prozent stärker von Armut bedroht als die Gesamtbevölkerung. Unsichere, schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse produzieren Armut und künftige Armutsrenten. Der Hinweis im ursprünglichen Bericht auf die positiven Folgen bestehender branchenbezogener Mindestlöhne wurde gestrichen.

Wachsender Reichtum für wenige und wachsende Armut für viele

Wachsender extremer Einkommensarmut stehen extrem steigende Spitzeneinkommen gegenüber. Die abnehmende Verteilungswirkung von Steuern und Sozialtransfers schmälert den sozialen Ausgleich und benachteiligt die weniger begüterten Bürgerinnen und Bürger immer stärker. Diese Entwicklungen haben zu einem großen Vermögensreichtum einer sehr kleinen und echten Reichtumselite und zu einer dauerhaften Unterschicht, in der sich Armut immer mehr verfestigt, geführt. Das destabilisiert auch die Mittelschicht, bei der häufiger Übergänge nach unten als nach oben stattfinden. Die Wohlfahrtszuwächse der letzten 20 Jahre sind in der Breite der Bevölkerung nicht angekommen. In dem gleichen Zeitraum ist das Nettovermögen des Staates um 800 Milliarden Euro geschrumpft. Das führte zu einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Staates auf allen Ebenen und seiner Aufgabe für sozialen Ausgleich zu sorgen.

Bundesregierung zieht falsche Konsequenzen

Außerdem geht der Bericht nur mangelhaft darauf ein, dass Frauen stärker von diesen Entwicklungen betroffen sind als Männer. Diese Negativentwicklung belastet auch die Kinder. Zudem zieht die Bunderegierung die falschen Konsequenzen aus den Feststellungen des Berichts, dass die Frauenerwerbsquote zur Bekämpfung von Armut erhöht werden muss und dass die niedrigen Einkünfte von Frauen ein Armutsrisiko sind: die Ausweitung der Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro, die Ablehnung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns und der gesetzlichen Regelungen für gleiche Löhne bei gleicher Arbeit (Entgeltgleichheit), die Einführung eines Betreuungsgeldes sowie die Ablehnung einer Frauenquote für Frauen in Führungspositionen.

Verteilungsgerechtigkeit gibt es nur mit sozial gerechter Steuerpolitik

Die SPD-Fraktion kommt zu der Schlussfolgerung, dass mehr Verteilungsgerechtigkeit nur möglich ist, wenn über die Progression in der Einkommensteuer hinaus der immense private Reichtum für die nachhaltige Finanzierung herangezogen wird. Die Bundesregierung will jedoch nur prüfen, wie „freiwilliges Engagement“ von Vermögenden „für das Gemeinwohl eingeworben werden kann“. Doch mit Spenden, heißt es im SPD-Antrag, sei kein Staat zu machen. Er finanziere sich über Steuern. Der Verzicht auf eine gerechte Steuerpolitik sei eine politische Bankrotterklärung, wodurch der private Reichtum weiterhin privilegiert werde.

Mit den richtigen Instrumenten Armut beseitigen

In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, bei künftigen Armuts- und Reichtumsberichten einen Beraterkreis einzubinden, Indikatoren zu verbessern und die Berichterstattung auszuweiten. Als Antwort auf den 4. Armuts- und Reichtumsbericht, die Kommentierung durch den Beraterkreis sowie die Ergebnisse seiner öffentlichen Diskussion soll die Bundesregierung geeignete politische Instrumente zur Vermeidung und Beseitigung von Armut, zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verminderung von Polarisierungen zwischen Arm und Reich vorlegen. Die SPD-Fraktion nennt einen umfangreichen Forderungskatalog aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Steuerpolitik, Sozial- und Gesundheitspolitik sowie Bildung, der miteinzubeziehen sei.

Dazu gehören z. B.: die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns, die Begrenzung von Leiharbeit u. a. durch gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Abschaffung der sachgrundlosen befristeten Beschäftigung, die Neuregelung der Minijobs, eine umverteilende Steuerpolitik durch stärkere Besteuerung großer Vermögen, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und die Erhöhung der Erträge aus der Erbschaftsteuer, die Reform des Ehegattensplittings zu einer Individualbesteuerung mit gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen (ausgenommen sind bestehende Ehen), die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Ausweitung der Gewerbesteuer, die Einführung einer Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung, einer Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung und der Arbeitslosen- zu einer Arbeitsversicherung, eine bedarfsgerechte Festsetzung der existenzsichernden Leistungen, die Reform des Kindergeldes und Abschaffung des Betreuungsgeldes, die Entlastung privater Haushalte von Energiekosten, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Investitionen in frühkindliche Bildung, ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsbetreuungsangeboten und Ganztagsschulen, die Förderung inklusiver Bildung, Gebührenfreiheit von der Kita bis zum Studium und ein angemessenes BAföG, ein individueller Rechtsanspruch auf berufliche Qualifikation und Weiterbildung bei finanzieller Beteiligung der Betriebe sowie eine Reform des Bildungs- und Teilhabepakets, die dafür sorgt, dass der verfassungsrechtlich garantierte Teilhabeanspruch auch tatsächlich umgesetzt wird.

Anja Linnekugel