Künftig sollen die Staaten Serbien, Mazedonien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Bosnien Herzegowina in den Kreis der so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen werden. Das bedeutet, dass aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten schneller bearbeitet werden können. Die Zahl der Asylanträge aus diesen Ländern ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Nur in Ausnahmefällen lägen jedoch die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl vor, so die Regierung in ihrer Gesetzesbegründung.

Konkret bedeutet die Änderung für die Antragstellenden aus diesen Ländern, dass sie künftig selbst nachweisen müssen, dass sie in ihren Heimatländern politisch verfolgt werden. Damit hat sich die Bundesregierung an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der EU orientiert.

Zudem regelt der Gesetzentwurf die Frist neu, die Asylbewerber und Geduldete einhalten müssen, bevor sie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das ein zentrales Anliegen. Denn bisher mussten die Betroffenen zwölf bzw. neun Monate warten, bevor sie sich in Deutschland um eine Arbeit bemühen durften. Diese Frist soll jetzt auf drei Monate verkürzt werden. 

Schwieriger Kompromiss

„Die Betroffenen sind dadurch schon nach drei Monaten in der Lage, ihre Familie zu versorgen“, sagte Rüdiger Veit, der stellvertretender innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Mit der Regelung könne die Abhängigkeit von Sozialleistungen reduziert werden und die Menschen könnten mit der eigenen Hände Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen.

Mit Blick auf die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ betonte Veit, dass die Aufnahme der drei Staaten, auf die die Union bestanden habe, für ihn ein schwieriger Kompromiss sei. Das vereinfachte Verfahren bedeute jedoch nicht, dass alle, die aus diesen Ländern zu uns kämen, rechtlos gestellt würden. „Jeder Einzelne kann nach wie vor belegen, dass er verfolgt wird und kann bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht abgeschoben werden.“ Er habe großes Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Es werde ihnen gelingen, die wirklich Schutzbedürftigen auszumachen.

Auf die Schutzbedürftigen konzentrieren

Es gebe immer mehr Menschen, die ihre Heimat aufgrund von politischer Verfolgung verlassen müssten, sagte Uli Grötsch, der für die SPD-Fraktion Mitglied im Innenausschuss ist. „In diesem Jahr sind schon 26.000 Erst- und Folgeanträge beim Bundesamt für Migration eingegangen, Tendenz steigend.“ Deutschland sei zum Beispiel zusammen mit Schweden das EU-Land, das die meisten Flüchtlinge aus Syrien aufnehme. Gleichzeitig gebe es aber auch viele Menschen, die ihre Heimat aus anderen Gründen verlassen würden. „Mit Blick auf viele Bürgerkriege und Konfliktregionen in der Welt sind wir der Meinung, dass wir uns vor allem um die akut Schutzbedürftigen kümmern müssen.“

Signifikante Verbesserungen für die Menschen

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe lobte in ihrer Rede die arbeitsmarktpolitischen Neuregelungen. Dass Asylbewerber künftig schon nach 3 Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt hätten, nannte sie einen „riesigen Schritt nach vorne“. Bisher würde man diese Menschen in die Passivität schicken und sie vom Arbeitsmarkt ausschließen. „Dabei wollen sie nichts mehr als ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.“ Viele der derzeit 85.000 Asylbewerber lebten jahrelang hier und seien zudem gut ausgebildet. Jetzt gebe man ihnen das starke Signal, dass sie nach drei Monaten hier auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen könnten. Mit dieser Regelung sei beileibe noch nicht alles gut im Asylrecht, sagte Daniela Kolbe. „Aber es ist eine signifikante Verbesserung für die Menschen.“