Maas benannte als eines der dringenden Projekte, den Verbraucherschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt zu stärken. Das Beispiel des von Insolvenz bedrohten Unternehmens Prokon zeige, dass erheblicher Handlungsbedarf bestehe. „Risiken müssen offen gelegt werden, damit Anleger abwägen können, ob sie die Risiken eingehen wollen“, befand Maas. Er kündigte an, gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister Vorschläge vorzulegen, wie die Irreführung von Anlegerinnen und Anlegern verhindert werden kann. Dazu soll auch die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erweitert werden. Sie solle sich um den kollektiven Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern kümmern, bekräftigte der Minister.

Video der Rede des Bundesministers für Recht und Verbraucherschutz Heiko Maas

 

Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse kommt im März

Als wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nannte Maas die Einführung einer Mietpreisbremse, um dagegen vorzugehen, dass bei Wiedervermietungen die Preise in Großstädten um 20 Prozent und bis zu über 40 Prozent ansteigen. Einen Gesetzentwurf dazu will er bereits im März vorlegen. Auch in Großstädten müsse das Wohnen bezahlbar bleiben, sagte Maas: „Unsere Städte leben von der Vielfalt in den Wohnquartieren und nicht von der Separierung nach Einkommensgruppen.“  Die Bundesländer sollen künftig Gebiete benennen, in denen bei Wiedervermietung die Mietpreissteigerung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Einführung des Bestellerprinzips (wer bestellt, der bezahlt), nach dem Makler künftig bezahlt werden sollen, bezeichnete er als überfällig, dies werde im zweiten Teil des Gesetzentwurfs geregelt.

Den Abhörskandal durch die NSA erklärte Maas für längst nicht erledigt. Vermeintliche Sicherheitsinteressen dürften die Bürgerrechte nicht einschränken.

Aus den Ermittlungspannen bei der Aufklärung des NSU-Terrors will er Konsequenzen ziehen und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses umsetzen. Dazu gehört die Stärkung des Generalbundesanwalts.

Benachteiligungen beseitigen

Rechtspolitik sei immer auch Gesellschaftspolitik, stellt Maas fest. Für zu viele Menschen sei es noch immer eine Utopie, ohne Benachteiligung leben zu können. Deshalb will der Justizminister die Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften beseitigen; dazu hat er mit der Änderung des Adoptionsrechts begonnen. Des Weiteren wird er zusammen mit Frauenministerin Manuela Schwesig das Aktienrecht ändern und eine verbindliche Frauenquote für die Besetzung von Führungspositionen in Unternehmen festschreiben.

Dazu bemerkte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, es gelte, „die männliche Monokultur in Firmen aufzubrechen.“ Ohne verbindliche Vorgaben würden „Schlipsträger andere Schlipsträger bevorzugen“. Es gebe genug gut ausgebildete Frauen, sagte Lischka.

Video der Rede von Burkhard Lischka MdB, rechtspolitischer Sprecher

 

Außerdem wies Lischka darauf hin, dass Deutschland nun endlich das Antikorruptionsabkommen der Vereinten Nationen unterzeichnen müsse. 169 Staaten hätten dies bereits getan. Abgeordnetenbestechung müsse strafbar sein.

 

Neue Perspektive in der Verbraucherpolitik

SPD-Verbraucherpolitikerin Elvira Drobinski-Weiß begrüßte, dass durch den Koalitionsvertrag das Leitbild vom „mündigen Verbraucher“ der Vergangenheit angehöre. Die Verbraucherpolitik werde sich nun am „realen Verbraucher“ orientieren, der nicht immer alles rational entscheide. Künftig habe die „Verbraucherforschung einen starken Einfluss auf Gesetzentwürfe“, sagte Drobinski-Weiß. Ein Sachverständigenrat mit unabhängigen Experten werde Gutachten abgeben und für eine „effektivere und effizientere“ Verbraucherpolitik sorgen.

Video der Rede von Elvira Drobinski-Weiß MdB, stellv. Sprecherin der AG Recht und Verbraucherschutz

 

 

Anja Linnekugel