Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich gegen Geldwäsche ein: Der Bundestag hat in dieser Woche eine Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestands beschlossen. Durch eine Erweiterung des Tatbestands und eine umfassende Möglichkeit, kriminelles Vermögen abzuschöpfen, werden die Voraussetzungen für die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessert.
Aus dem Jahresbericht der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes für 2019 geht hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Der SPD-Fraktion zufolge ist ein härteres und effektiveres Vorgehen notwendig, da das „gewaschene“ Geld häufig zur Ermöglichung neuer Straftaten führt.
Bislang war Geldwäsche nur bei bestimmten festgelegten Vortaten strafbar. Künftig ist Geldwäsche strafbar, unabhängig davon, aus welcher Straftat die Gelder stammen. Die entstanden Strafbarkeitslücken werden mit dem Gesetz geschlossen und die Strafverfolgung deutlich effektiver.
„Wir müssen effektiver gegen organisierte Kriminalität vorgehen und weiten deshalb denn Straftatbestand der Geldwäsche aus“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. Ziel sei es zu verhindern, dass illegale Gelder aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und Straftäter so von ihren Straftaten auf Dauer profitieren können.
Bereits in der letzten Wahlperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion eine grundlegende Erweiterung der Vermögensabschöpfung durchgesetzt. Daran halten die Abgeordneten fest und stellen somit weiterhin sicher, dass Kriminelle keinen Nutzen aus Ihrem gewaschenen Vermögen ziehen können. Auch künftig können Mieten aus einem mit ‚gewaschenen‘ Erlösen aus kriminellen Handlungen erworbenen Wohnhaus eingezogen werden.
„Kriminalität darf sich nicht auszahlen. Mit diesem Gesetz setzen wir genau dort an“, sagt Fechner.