Rückkehr zur Parität stärkt alle Arbeitnehmer

Koalition bringt Milliardenentlastung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute mit der Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion beschlossen. Es entsteht mehr Gerechtigkeit und eine massive Stärkung. Ein Überblick.
Elektronische Gesundheitskarten verschiedenster Krankenkassen
(Foto: picture-alliance/dpa)

Arbeitgeber müssen ab 1. Januar 2019 wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenver-sicherung beitragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Koalition aus SPD und CDU/CSU entlastet damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen und schafft so mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.

Das ist erreicht: 

Den Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung tragen bisher allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das sind im Durchschnitt 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag wird künftig wieder zur Hälfte von Arbeitgeberseite getragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Davon profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, denn ihr Zusatzbeitrag wird zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Insgesamt werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner dadurch um rund 6 Milliarden Euro im Jahr entlastet. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen (ca. 3000 Euro) sind das ca. 15 Euro netto pro Monat oder 180 Euro mehr im Jahr in der Tasche.

Das bedeutet:

Die Beiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner sinken. Künftige Kostensteigerungen gehen nicht mehr alleine zu Lasten der Versicherten, sondern werden wieder solidarisch von Arbeitgebern und Versicherten jeweils zur Hälfte getragen.

Andrea Nahles erläutert die Milliardenentlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Zum Seitenanfang