Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm in Milliardenhöhe entlastet.

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals über zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen beraten, mit denen wesentliche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen:

  • Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage der Kommunen abzumildern, erhalten sie einen pauschalen Ausgleich für die Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Der Bund übernimmt davon die Hälfte in Höhe von 6,134 Milliarden Euro. Die andere Hälfte tragen die Länder.
  • Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet der Bund die Kommunen bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 75 (statt 50 Prozent) der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das entlastet die Kommunen mittelfristig um etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Der Bund entlastet die Haushalte in den neuen Ländern. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent an den Kosten der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Dadurch sollen finanzielle Spielräume entstehen, um kommunale Investitionen zu stärken.

Mit diesen Entlastungen sollen bei den Kommunen wichtige Investitionsspielräume geschaffen und damit wichtige Impulse für die Konjunktur gegeben werden. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen.

Mit einem der beiden Gesetzentwürfe sollen dafür die einfachgesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Der andere Gesetzentwurf sieht Änderungen des Grundgesetzes vor, um die erforderlichen verfassungs-rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.