In dieser Woche stehen wir vor wichtigen Weichentstellungen: Am Donnerstag spricht die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten über die gemeinsame Verantwortung für Flüchtlinge und über die Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Unsere Positionen dabei sind klar: Die Versorgung von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Und das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern, muss das Grundprinzip des föderalen Finanzsystems bleiben!
In Brüssel wird die Zeit knapp. Bei den Verhandlungen der Institutionen mit der grie-chischen Regierung muss bald ein Durchbruch erzielt werden. Dafür ist es notwendig, dass beide Seiten konstruktiv an einer sinnvollen und tragfähigen Lösung arbeiten. Provokationen oder taktische Spielchen der griechischen Regierung sind fehl am Platze. Denn zu viel steht auf dem Spiel - für Griechenland und Europa.
Mehr Unterstützung für Familien und Alleinerziehende
Über 1,6 Millionen Mütter oder Väter kümmern sich in Deutschland allein um ihre minderjährigen Kinder und schultern ohne Partner oder Partnerin die Doppelbelastung durch Erziehung und Einkommenserwerb. Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Be-treuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Steuerrecht sind sie aber nach wie vor benachteiligt. Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die SPD-Fraktion sich durchge-setzt hat: Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende wird nach über zehn Jahren endlich erhöht.
Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich ge-braucht wird: bei Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen und Alleinerzie-henden. Deren Entlastung darf nicht hinter der von hohen Familieneinkommen zu-rückbleiben. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für hohe Einkommen auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen, die Familien mit schwächerem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen.
Flüchtlinge: Bund verdoppelt Soforthilfen für Länder und Kommunen
Bund, Länder und Kommunen – alle staatlichen Ebenen tragen Verantwortung dafür, dass Flüchtlinge, die in unser Land kommen, anständig versorgt und betreut werden. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe daher noch in diesem Jahr auf 1 Milliarde Euro verdoppeln. Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Be-wältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Von 2016 an wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg das konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen.
Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unter-schieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeper-spektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Den-jenigen, die bleiben, wollen wir helfen, in unserem Land Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung auf-zunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.
Gute ärztliche Versorgung und menschenwürdige Pflege
Eine gute ärztliche Versorgung darf keine Frage des Wohnorts oder des Einkommens sein. Letzte Woche haben wir deshalb im Deutschen Bundestag ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, damit sich Ärzte auch in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten niederlassen. Gesetzlich Versicherte sollen schneller als bisher einen Termin bei einem Facharzt bekommen. Zudem stärken wir mit dem Präventionsgesetz die Gesundheitsvorsorge in Kitas, Schulen, Pflegeheimen oder am Arbeitsplatz – um Krankheiten zu verhindern, bevor sie entstehen.
In ihrer letzten Lebensphase wollen die Menschen gut gepflegt und wenn möglich in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. In einem ersten Schritt haben wir deshalb be-reits die Leistungen in der häuslichen Pflege und in den Pflegeheimen ausgebaut. Be-sonders wichtig ist es, Sterbenden ein Lebensende in Würde und weitestgehend ohne Schmerzen zu ermöglichen. Wir beraten deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf, der die palliativmedizinische Versorgung sowohl in Hospizen als auch bei ambulanter und stationärer Betreuung verbessern soll.
BND-Reform: Rechtsstaat wahren – Sicherheit gewährleisten
Um Gefahren für unsere äußere und innere Sicherheit rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren, sind wir auf leistungsstarke Nachrichtendienste angewiesen. Die ver-trauensvolle Zusammenarbeit mit den Nachrichtendienste befreundeter Staaten ist im Zeitalter globaler Kommunikation unverzichtbar. Allerdings darf sie nur auf rechtlich solidem Fundament und unter wirksamer parlamentarischer Kontrolle erfolgen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss hat hier eklatante Defizite offengelegt. Ins-besondere bei der Überwachung ausländischer Telekommunikation operiert der Bun-desnachrichtendienst (BND) bislang in einer rechtlichen Grauzone. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, sondern es beschädigt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtmäßigkeit der Arbeit der Sicherheitsbehörden.
Als einzige politische Kraft im Deutschen Bundestag legt die SPD-Fraktion nun konkrete Vorschläge für eine aus unserer Sicht verfassungsrechtlich gebotene Reform vor. Damit wollen wir klare gesetzliche Grenzen bei der Fernmeldeaufklärung durch den BND setzen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungslücken müssen geschlossen werden, die externe Kontrolle durch die G10-Kommission muss verbessert werden. Wir fordern zudem ein gesetzliches Verbot von Wirtschaftsspionage durch Geheimdienste, den besonderen Schutz von EU-Bürgern und das Verbot eines systematischen „Ringtauschs“ geheimdienstlicher Erkenntnisse, mit dem bisher nationale Verbote umgangen werden können. Wir wollen sicherstellen, dass auch bei der Überwachung ausländischer Telekommunikation deutsches Recht und deutsche Interessen nicht verletzt werden.