Eine siebenköpfige Abgeordnetengruppe aus den Ampel-Fraktionen hat am Freitag einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf für eine allgemeine Impfplicht ab 18 Jahren vorgelegt. Der Gruppe gehören aus der SPD Vizefraktionschefin Dagmar Schmidt und Vize-Fraktionschef Dirk Wiese an.
Durch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 würden eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert und mögliche gesundheitliche Folgen einer Erkrankung deutlich reduziert, heißt es in dem Entwurf.
Einer erneuten und mit hoher Wahrscheinlichkeit anstehenden Infektionswelle im bevorstehenden Herbst und Winter, die zur Eindämmung des Krankheitsgeschehens weitergehende Eingriffe in Grundrechte durch anderweitige Schutzmaßnahmen mit weiteren, individuell und gesellschaftlich schwerwiegenden belastenden Folgen erforderlich machen würde, könne so vorgebeugt werden.
"Wir wollen mit diesem Gesetz den Grundstein für einen besseren Winter legen", sagte SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt. Über die Einführung einer Impfpflicht will der Bundestag noch vor Ostern entscheiden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf:
Bis zum 15. Mai 2022 informieren die Krankenkassen die Menschen über die Gefahren der Covid-19-Erkrankung. Sie erhalten Beratungsangebote, Informationen über Impfmöglichkeiten, die zugelassenen Impfstoffe und die gesetzliche Pflicht, sich bis zum Herbst impfen zu lassen.
Menschen, die dreimal geimpft (oder geimpft und genesen) sind, können dies ganz einfach digital zum Beispiel per Smartphone oder analog etwa in der nächsten Apotheke nachweisen. Sie haben Ihre Pflicht damit schon erledigt.
Menschen, die noch nicht dreimal geimpft sind, haben eine angemessene Zeit, sich zu informieren, sich beraten und schließlich impfen zu lassen. Menschen, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder Frauen, die am Beginn ihrer Schwangerschaft stehen, können dies nachweisen und müssen nicht geimpft werden.
Die Impfpflicht gilt ab dem 1. Oktober. Bis dahin müssen Erwachsene drei Immunisierungen nachweisen. Dies kann auch im öffentlichen Raum kontrolliert werden.
Wenn Menschen trotz Information und Beratungsangebot bis dahin kein Impfangebot wahrnehmen, wird die zuständige Ordnungsbehörde informiert. Dort wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Bis dahin wird das Gesetz alle drei Monate auf seine Wirksamkeit überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung müssen dem Bundestag vorgelegt werden.