Diesen Änderungen stimmten die gesamte SPD-Bundestagsfraktion, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei 5 Abweichlern, die Fraktion der Grünen, der FDP- sowie Fraktion die Linke in Gänze zu.

Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind ein wichtiger Beitrag, um die so­zialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleich­wertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen. Die Lebenschancen eines Menschen dürfen weder vom Portemonnaie der Eltern noch davon abhängen, in wel­cher Region man aufwächst. Anders gesagt: Herkunft darf nicht über Zukunft ent­scheiden.

Mit dem geänderten Artikel 104c des Grundgesetzes wird der Bund ermächtigt, allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen zur Modernisierung der Bildungsinfrastruktur (zum Beispiel WLAN, Server, digitale Tafeln etc.) zur Verfügung zu stellen. Die Be­schränkung auf finanzschwache Kommunen wird gestrichen. Auf dieser Grundlage können dann auch endlich die Mittel für den Digitalpakt fließen, die schon seit einigen Jahren den Schulen versprochen wurden.

Zusammengenommen sind die Grundgesetzänderungen nichts weniger als ein star­kes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: In Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, den öffentlichen Personennahverkehr und gleichwer­tige Lebensverhältnisse.

Nach dem Beschluss des Bundestages liegt der Ball jetzt im Feld des Bundesrates. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögert sich die Realisierung wichti­ger Projekte wie des Digitalpakts. Es ist jedoch legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen verhandeln wollen, die sich aus der im Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes ergeben, vor allem aufgrund der Änderung des Artikels 104b und des neuen Prinzips der Zusätzlichkeit. Es dürfen jedoch nicht die zusätzlichen Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern als Ganzes in Frage gestellt werden: Wir wollen ein neues Kapitel des kooperativen Bil­dungsföderalismus aufschlagen, damit Initiativen wie der Digitalpakt oder ein Ganz­tagsschulprogramm umgesetzt werden können.