Dazu hat der Bundestag am 17. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) (Drs. 18/7823) in 1. Lesung beraten.

Kern des Gesetzes ist die Schaffung einer generalistischen Pflegeausbildung, die die drei bisherigen getrennten Ausbildungsberufe in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammenführt. Damit wird eine langjährig vorbereitete Reform der Pflegeberufe umgesetzt.

Aus der Debatte zur Reform der Pflegeberufe:

Über zehn Jahre sei mit den Ländern, Einrichtungen und Verbänden über die Reform der Pflegeberufe diskutiert worden, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner (SPD). „Mit dem Gesetz machen wir die Pflegeberufe attraktiver und werten sie auf“, stellte sie klar. Weil der Wechsel zwischen den Sparten der Pflege – Kranken-, Kinder- und Jugend- sowie Altenpflege – erleichtert werde, bedeute dies auch, dass beispielsweise niemand sein gesamtes Arbeitsleben in der Altenpflege tätig sein müsse.

SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann verwies darauf, dass die durch die neuen Kompetenzen – der Pflege über alle Altersgrenzen hinweg – auch neue Aufstiegsmöglichkeiten entstünden. „Hinzu kommt die hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf“, so Reimann. Damit würde eine zeitgemäße Ausbildung entstehen, die neue Bewerbergruppen anspreche. Die Aufstiegschancen sollten für alle gelten, weshalb der Zugang zur neuen Pflegeausbildung allen geeigneten Bewerben mit einem Schulabschluss nach zehn Jahren offen stehe.

Mit der Reform der Pflegeberufe würden drei Probleme in der Pflege gelöst, stellte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach dar. Dazu gehöre der bereits heute bestehende Fachkräftemangel, weil zu wenig junge Menschen für die Pflege gewonnen würden und die Pflegefachkräfte zu früh aus dem Beruf ausschieden. Zudem gebe es Defizite in der Pflegeausbildung und die Anforderungen in der Pflege würden immer größer.

Das sieht die Reform der Pflegeberufe vor:

In den Pflegeeinrichtungen müsse immer mehr medizinische Behandlungspflege erbracht werden und in den Krankenhäusern nehme der Anteil Pflegebedürftiger wie Demenzkranker stetig zu, heißt es im Gesetzentwurf. Daher sei es erforderlich, dass künftig in der Pflegeausbildung unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen und Pflegesettings vermittelt werden: in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.

Zur neuen Pflegeausbildung gehört eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den verschiedenen Pflegebereichen. Eine gemeinsame Grundausbildung, bereitet auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vor – Akutpflege, stationäre Langzeitpflege und ambulante Pflege. In der praktischen Ausbildung sollen die Auszubildenden einen Vertiefungseinsatz, zum Beispiel in der Pflege von Kindern und Jugendlichen, wählen können, der im Zeugnis vermerkt wird. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden, dann dauert sie fünf Jahre. Am Ende der Ausbildung ist eine staatliche Abschlussprüfung zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“ zu absolvieren.

Ein mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung soll grundsätzlich die Voraussetzung für eine Ausbildung zur Pflegekraft sein. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Hauptschülerinnen und Hauptschüler die Ausbildung zur Pflegefachkraft ermöglicht wird, wenn sie zuvor eine Ausbildung, zum Beispiel eine zur Pflegehelferin oder zum Pflegehelfer, abgeschlossen haben.

Die Pflegeausbildung ist künftig für alle Auszubildenden kostenfrei. Das war bislang nicht überall der Fall, da etliche Pflegeschulen Gebühren verlangten. Zusätzlich zur Pflegeausbildung soll es künftig ein Pflegestudium zum Beispiel für besondere Leitungsaufgaben geben, das ebenfalls drei Jahre dauern soll.

Der neue Ausbildungsberuf zur Pflegefachkraft soll voraussichtlich zum 1. Januar 2018 starten. Bis dahin erhalten die Pflegeschulen Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Aus den Ländern liegt der Antrag vor, damit erst zum 1. Januar 2019 zu beginnen. Dieses wird in den parlamentarischen Beratungen ebenso eine Rolle spielen wie die Diskussionsbeiträge von Teilen der Berufsverbände.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Künftig soll es anstatt drei unterschiedlichen Pflegeausbildungen eine generalistische (fachübergreifende) dreijährige Pflegeberufsausbildung geben. Dabei soll der Besuch der Pflegeschulen bundeseinheitlich gebührenfrei sein. Zusätzlich soll es für besondere Leitungsaufgaben ein dreijähriges Pflegestudium geben.