Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, die sich gegen Feinde von außen aber auch von innen aufstellt. Deshalb hat die Ampel-Koalition in dieser zwei Gesetze beschlossen, die dabei helfen.
Feinde der Verfassung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Auch wenn extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf sehr wenige Personen beschränkt sind und sich die überwiegende Zahl der rund 190 000 Bundesbeamt:innen rechtstreu und integer verhält, schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen nachhaltig.
Keine langwierigen Disziplinarklagen
Künftig können zuständige Behörden alle status-relevanten Disziplinarmaßnahmen (dazu gehören Entfernungen, Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) per Verfügung aussprechen, um Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können.
Sie müssen dann keine langwierigen Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten mehr erheben. Diese Verfahren dauern derzeit im Durchschnitt vier Jahre. Verschärft werden auch die Gründe, die zu einem Verlust der Beamtenrechte führen.
So verliert man künftig seine Beamtenrechte bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten (bisher ein Jahr). Rechtskräftig aus dem Dienst entfernte Extremist:innen werden überdies fortgezahlte Bezüge künftig zurückzahlen müssen.
Entlassungstatbestand wird in Bundeswehr geschaffen
Auch die Bundeswehr soll vor Extremisten geschützt werden. Soldat:innen, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, dürfen keinen Platz in der Bundeswehr haben. Mit dem nun beschlossene Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldat:innen aus der Bundeswehr wird ein Entlassungstatbestand geschaffen.
Bislang können Soldat:innen auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr sowie Berufssoldat:innen wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens nur im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Ein solches Verfahren dauert allerdings oftmals sehr lange.
Mit dem Gesetz wird daher die Grundlage geschaffen, Soldat:innen, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens durch Verwaltungsakt zu entlassen.
Mit der Zustellung einer Entlassungsverfügung endet – wie bei einer fristlosen Kündigung im zivilen Arbeitsrecht – unmittelbar das Dienstverhältnis der Soldatin oder des Soldaten. Sie können gegen die Entlassung rechtlich vorgehen, sind aber dann nicht mehr Angehörige der Bundeswehr. Dasselbe soll auch für Reservedienstleistende gelten.