Die Corona-Pandemie hat allen nochmal vor Augen geführt, was unsere Bildungseinrichtungen leisten und wie sehr unsere Gesellschaft auf sie angewiesen ist. Gerade bei Kitas und Grundschulen hat sich deutlich gezeigt: Wenn sie schließen müssen, führt das zu enormen Belastungen für Kinder und Eltern.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft deshalb – unabhängig von der Pandemie – schon seit langem für einen Ausbau der Ganztagsbetreuung auch in der Grundschule. Denn bisher haben Eltern nur einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Nach der Einschulung entsteht für viele Eltern damit eine Betreuungslücke, da die Grundschule in der Regel mittags endet. Diese Lücke wird jetzt schrittweise geschlossen: Der Bundestag hat beschlossen, dass Eltern künftig auch einen Anspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen.

Ab 2029: Ganztagsbetreuung für jedes Grundschulkind

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Das kommt Eltern und Kindern gleichermaßen zugute. Kinder erhalten nach dem Unterricht in der Betreuung ein warmes Mittagessen, machen dort ihre Hausaufgaben und können anschließend mit ihren Freundinnen und Freunden spielen. Besuchen sie eine Ganztagsschule, wechseln sich Schule und Freizeit bis zum späteren Nachmittag rhythmisiert ab. Danach können die Kinder noch einen Späthort besuchen. Beide Modelle sichern allen Kindern die besten Entwicklungschancen und helfen vor allem denjenigen, deren Eltern zuhause weniger Unterstützung bei den Schulaufgaben leisten können. „Wenn die pädagogische Qualität sichergestellt ist, können Schülerinnen und Schüler dort Lernrückstände deutlich aufholen oder von Anfang an vermeiden“, sagt Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende.

Vor allem Frauen profitieren

Gleichzeitig erhalten Eltern die nötigen Spielräume in der Gestaltung ihres Alltags. „Der Rechtsanspruch erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bringt so besonders für Frauen, die immer noch häufig beruflich zurückstecken, eine deutliche Erleichterung“, betont die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch zahlreiche zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Bund unterstützt mit 3,5 Milliarden Euro

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Millionen jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Millionen pro Jahr.