Sexualstrafrecht verschärft

Die SPD-Fraktion hat in dieser Wahlperiode viele wichtige rechtspolitische Vorhaben umgesetzt und strafrechtliche Lücken geschlossen. Ein zentrales Projekt war ohne Zweifel die Erfassung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht. Künftig stehen alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe. Ein „Nein“ des Opfers reicht dabei aus, um eine Strafbarkeit zu begründen.

Kinderehen verboten

Auch für ein Verbot von Kinderehen hat sich die SPD-Bundestagsfraktion stark gemacht. Alle Ehen minderjähriger Personen (unter 18 Jahren), egal, ob in Deutschland oder im Ausland beschlossen, verlieren somit ihre Wirksamkeit bzw. werden wieder aufgehoben.

Härtere Strafen für Raser beschlossen

In den letzten Monaten waren illegale Autorennen wieder vermehrt in den Schlagzeilen. Hierbei hat sich die SPD-Fraktion für stärkere Strafen für die beteiligten „Raser“ eingesetzt. Anders als bislang, wird die Teilnahme oder Veranstaltung eines illegalen Straßenrennens künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit behandelt, sondern kann mit mehreren Jahren Gefängnis geahndet werden. Im Falle schwerer Personenschäden ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.

Es sind jedoch nicht nur „Raser“, die für erhebliche Gefahren auf Deutschlands Straßen sorgen. Auch Personen, die durch Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren einer Rettungsgasse die Arbeit von Rettungskräften erschweren, werden in Zukunft härter bestraft. Auf Initiative der SPD-Fraktion hin verabschiedete der Bundestag im April dieses Jahres ein entsprechendes Gesetz, das bis zu ein Jahr Haft für „Gaffer“ vorsieht.

Schutz von Menschenrechten verbessert

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich stets für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte eingesetzt, sowohl innerstaatlich als auch in den auswärtigen Beziehungen. Ein Beispiel: In dieser Legislaturperiode konnte sie gemeinsam mit dem Koalitionspartner strafrechtliche Neuregelungen im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution durchsetzen, die weit über die verpflichtende Umsetzung europarechtlicher Vorschriften hinausgehen. Künftig macht sich zum Beispiel strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschland bringt, wenn er weiß, dass das Opfer zur Zwangsprostitution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentnahme gezwungen werden wird.

Rechtsdurchsetzung im Internet verbessert

Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im Netz begangen werden, müssen ebenso verhindert und sanktioniert werden. Zu diesem Zweck wurde in der vergangenen Wahlperiode Cybermobbing (Mobbing mittels/im Internet) und Cybergrooming (Kontaktaufnahme mit Minderjährigen über das Internet mit dem Ziel sexueller Kontakte) unter Strafe gestellt.

Darüber hinaus hat der Bundestag auf Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und der SPD-Fraktion ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist ein stärkeres Vorgehen gegen strafbare Falschmeldungen (sogenannte „Fake News“) und Hass- und Hetzbotschaften im Internet. So sind die Betreiber sozialer Netzwerke künftig unter anderem verpflichtet, Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten. Darüber hinaus sind alle Nutzerbeschwerden unverzüglich auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen und gegebenenfalls nach spätestens sieben Tagen zu löschen, sofern es sich um einen strafbaren Inhalt handelt.

Strafrechtliche Ermittlungen effektiver

Für die Bekämpfung von Kriminalität und Schutz der Menschen in Deutschland benötigen die Sicherheitsbehörden entsprechende Ermittlungsbefugnisse. Um gegen schwere Kriminalität wie Kinderpornographie und Gewaltverbrechen besser vorzugehen, hilft die Speicherung von Kommunikationsdaten. Es gilt dabei jedoch, die Grundrechte auf Datenschutz und die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren. Die SPD-Fraktion hat sich daher für eine eng eingegrenzte Pflicht aller Telekommunikationsanbieter eingesetzt. Diese sieht die Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten vor. Selbstverständlich wurden dabei die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Europäischen Gerichtshofes genauestens berücksichtigt. Damit verfügt Deutschland über die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa.

Durch eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) konnte die SPD-Fraktion Strafverfahren effektiver gestalten. Durch die Einführung verschiedener Regelungen sollen Verfahren künftig vereinfacht und beschleunigt werden. Die Rechte aller Beteiligten bleiben dabei bewahrt. So werden unter anderem Zeugen verpflichtet sein, sich bei der Polizei zu melden. Auch eine mögliche Fristsetzung bei Beweisanträgen soll zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Darüber hinaus wurden auf Initiative der SPD-Fraktion weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Strafverfolgung beschlossen. Künftig kann etwa bei allen Straftaten ein Fahrverbot als weitere Sanktion verhängt werden. Auch wird es in Zukunft bei bestimmten Straßenverkehrsdelikten ohne richterliche Anordnung möglich sein, Blutproben der Beteiligten zu entnehmen.