Bilanz zum Thema Mieten und Wohnen

Sich in bezahlbaren Wohnungen sicher fühlen

Durch mehrere Maßnahmen hat die SPD-Fraktion die Rechte der Mieterinnen und Mieter in Deutschland gestärkt und Ungerechtigkeiten auf dem Wohnungsmarkt einen Riegel vorgeschoben. Und Wohnungseinbrüche werden künftig härter bestraft. 

Enorme Mietsteigerungen haben in den vergangenen Jahren vor allem in Groß- und Universitätsstädten dafür gesorgt, dass sich Normalverdiener kaum noch Wohnraum leisten konnten. Hier hat sich die SPD-Fraktion konsequent dafür eingesetzt, weitere drastische Mietsteigerungen zu verhindern. Mit der sogenannten „Mietpreisbremse“ hat die Koalition ein Gesetz verabschiedet, das bezahlbaren Wohnraum für mehr Mieterinnen und Mieter in Städten sichert. Konkret heißt das: Bei der Wiedervermietung einer Bestandswohnung darf die Miete in angespannten Wohnungsmärkten nur maximal 10 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden. Die Effekte am Wohnungsmarkt waren gut, aber noch nicht gut genug. Leider hat die Union ein Gesetz von SPD-Justizminister Heiko Maas abgelehnt, mit dem die Mietpreisbremse wirkungsvoller und der Mieterschutz noch einmal verbessert werden sollte. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin für die Verschärfung der Mietpreisbremse einsetzen.

Wer bestellt, bezahlt

Die Mietpreisbremse ist nicht die einzige Erleichterung für Mieter, die auf Druck der SPD-Fraktion durchgesetzt wurde. Auch im Maklerrecht gilt seit Juni 2015 ein neues Gesetz, das für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt sorgt. Bis vor wenigen Jahren wurden die Maklerkosten bei der Vermittlung einer Wohnung überwiegend vom Mieter getragen – unabhängig davon, ob der Mieter selbst oder der Vermieter den Makler engagiert hatte. Das jetzt geltende Gesetz macht Schluss mit dieser Ungerechtigkeit. Künftig werden die Kosten von der Partei getragen, die den Makler eingeschaltet hat – nach dem fairen Motto: „Wer bestellt, der bezahlt“.

Einbruchschutz gestärkt

Neben gestärkten Rechten für Mieterinnen und Mieter hat sich die SPD-Fraktion im Bundestag auch für einen besseren Schutz aller Menschen in ihren Wohnungen eingesetzt. So wurden die Strafen für Einbrüche in dauerhaft bewohnte Privatwohnungen verschärft. Einbrecher müssen künftig mit mindestens zwölf Monaten Haft rechnen.  

Auch präventive Maßnahmen können helfen, Wohnungseinbrüche zu verhindern. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher in den Haushaltsberatungen durchgesetzt, dass das Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgeweitet und aufgestockt wird. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, erhalten bereits eine Förderung ab  500 Euro Eigeninvestition in die Sicherheit der Wohnung. 

    • Pressemitteilung
      Nr.
      175

      Wohnen ist Daseinsvorsorge. Menschen sind auf ein soziales Mietrecht und auf bezahlbare Wohnungen angewiesen. Mieterinnen und Mieter müssen vor Mietenwucher und sozialer Verdrängung geschützt werden, sagt Michael Groß.

    • Pressemitteilung
      Nr.
      375

      Heute wird der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Dämpfung der Mietentwicklung und zur wirksamen Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen einbringen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Initiative ausdrücklich, sagt Eva Högl.

    • Pressemitteilung
      Nr.
      258

      Das Kabinett hat am Mittwoch beschlossen, dass für Einbrüche in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Trotz sinkender Zahlen müssen wir Wohnungseinbruch noch besser bekämpfen, erklärt Johannes Fechner.

    • Artikel

      Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Konditionen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ verbessert und die Mindestinvestitionssumme von 2000 auf 500 Euro herabgesetzt. Das hilft Mietern.

    • Artikel
      Die Zahl der Einbrüche in Deutschland ist rapide gestiegen. Auf Druck der SPD-Fraktion gibt es nun bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein bundesweites Förderprogramm für den Einbruchschutz.
    • Statement von Christine Lambrecht

      Mieter müssten die Vormiete kennen, um beurteilen zu können, ob die neue Miete korrekt berechnet worden sei, fordert Christine Lambrecht. Die Union solle ihre Blockade einer gesetzlichen Regelung aufgeben.

    • Artikel

      Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips und der Mietpreisbremse hat sich gezeigt: Diese Instrumente entlasten die Mieter. Die Mietpreisbremse kann aber noch besser in Anspruch genommen werden.