Wegen der Umweltrisiken bestehen in der Bevölkerung in Gebieten, die für Fracking in Frage kämen, große Vorbehalte und Ängste. Der Schutz von Trink- und Grundwasser muss oberste Priorität haben. Außerdem müssen Wissensdefizite beseitigt werden.
Seit September liegen zwei Gutachten zum Fracking vor, eines wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamts erstellt, das andere von der Landesregierung in NRW. Beide Gutachten bestätigen, dass Fracking mit Risiken für das Grundwasser und die Trinkwassergewinnung verbunden ist. Das resultiert hauptsächlich aus den Chemikalien, die zur Freisetzung des Erdgases eingesetzt werden und bei der Gewinnung wieder zurückfließen. Beide Gutachten empfehlen, die Genehmigungsvorschriften zu ändern. NRW hat die Konsequenz gezogen, dass es bis auf Weiteres keine Genehmigung für Erkundung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas geben wird. Die Bundesregierung ist Konsequenzen aus dem Gutachten bislang schuldig geblieben.
Strenge Auflagen und schrittweises Vorgehen
In einem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion (Drs. 17/11829) die Bundesregierung u. a. auf, giftige und gesundheitsgefährdende Substanzen zum Fracking abzulehnen, solange die Risiken nicht geklärt sind. Im Sinne eines Moratoriums sollen Anträge auf Fracking sowie die Erkundung von Erdgasvorkommen nicht entschieden werden, bis die Fördermethode ohne schädliche Chemikalien durchgeführt werden kann. Nur wenn auf gefährliche Substanzen verzichtet wird, dürfen Genehmigungen erteilt werden. Frackingabwasser sollen aufgefangen und aufbereitet werden. In Wasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten ist Fracking zu untersagen.
Die Zusammensetzung der beim Fracking eingesetzten Flüssigkeiten ist offenzulegen. Bei jeder Erkundung und Gewinnung soll eine verbindliche wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Dabei müsse das Einvernehmen mit den zuständigen Wasserbehörden hergestellt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz sind bei Erkundungen und Gewinnung sicherzustellen. Zudem soll eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollen die Böden und Untergründe unabhängig vom Fracking besser erkundet und erforscht werden, um Wissenslücken zu schließen.