Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im September ins Parlament eingebracht werden. Katja Mast, Sprecherin der AG Arbeit und Soziales, sowie Martin Rosemann und Dagmar Schmidt, die zuständigen Berichterstatter, loben das Vorhaben und erklären den Standpunkt der SPD-Fraktion:
„Flexible Übergänge in die Rente sind eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Aus Sicht der SPD-Fraktion geht es darum, gesund und fit das Renteneintrittsalter zu erreichen anstatt bis 70 zu arbeiten, wie es von der CDU gefordert wird. Das Gesetz ist ein Meilenstein, um vor und nach der Regelaltersgrenze flexible Übergänge solidarisch zu organisieren und altersgerechter zu machen. Deshalb unterstützen wir Menschen dabei, länger gesund zu arbeiten. Wir stärken das Prinzip ‚Prävention vor Reha‘ und ‚Reha vor Rente‘."
Diese vorsorgende Sozialpolitik soll u. a. mit einem berufsbezogenen Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens erreicht werden. Weiterbildung wird demnach künftig besser gefördert, denn auch sie gehört zum Fitsein. Katja Mast sagt: "Teilrenten werden endlich transparenter, flexibler und damit attraktiver. Sie sind eine ideale Möglichkeit, einen gleitenden Übergang in Rente individuell zu organisieren. Außerdem wird die Gerechtigkeitslücke bei der sogenannten Zwangsverrentung bei SGB II-Beziehern entschärft. Bei drohender Altersarmut aufgrund von Abschlägen werden diese künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt. Diese Punkte sind für die SPD-Fraktion zentral."
Rosemann und Schmidt betonen: "Skeptisch sehen wir die von der Union durchgesetzte befristete Abschaffung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von derzeit 1,5 Prozent für die Arbeitgeber. Für uns war dies Teil eines Kompromisses, der die Einigungsfähigkeit der Koalitionspartner signalisiert und für zukünftige Vorhaben hoffnungsvoll stimmt. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme keinerlei Arbeitsmarkteffekte entfaltet.“