Es wurden die notwendigen Grundlagen dafür geschaffen, dass künftig noch mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Dies ist eines der zentralen Ziele der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, welches mit der Stärkung des Prinzips „Prävention und Reha vor Rente“ in der Koalitionsarbeitsgruppe erreicht worden ist. Damit soll das Thema Gesundheitsprävention eine viel stärkere Bedeutung in der Arbeitswelt bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat künftig einen konkreten Handlungsauftrag, wie sie sich umfassend bei der Umsetzung des kürzlich beschlossenen Präventionsgesetzes einbringen kann.

Außerdem hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass die Teilrente transparenter, flexibler und attraktiver gestaltet wird und die Gerechtigkeitslücke bei der Zwangsverrentung von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II entschärft wird.

Das Prinzip Reha vor Rente wird gestärkt

Viele Beschäftigte schaffen es heute oft nicht, gesund bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (ansteigend auf künftig 67 Jahre, derzeit 65 Jahre und 4 Monate) zu arbeiten. Die Folge sind Einschnitte bei ihrer Rente, wenn sie diese vorzeitig in Anspruch nehmen müssen. Deshalb hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass das Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ gestärkt wird.

Dazu soll es ein Bündel von Maßnahmen geben. Ein individueller, berufsbezogener und freiwilliger Gesundheitscheck für Versicherte mit 45 Jahren (Ü45-Checkup) soll helfen, rechtzeitig Präventions- und Reha-Bedarfe festzustellen. Der Vorschlag wurde von der SPD-Fraktion entwickelt und soll im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie insbesondere Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Gute kommen. Außerdem soll das höhere Reha-Budget, das mit dem Rentenpaket 2014 beschlossen wurde, zukünftig auch für eine Präventions- und Reha-Arbeit einzelner Rentenversicherungsträger angewendet werden, die die Menschen in ihrer Lebenswelt „abholt“. Dies soll insbesondere durch gezielte Zusammenarbeit des Firmenservices der Rentenversicherung mit den Betrieben erreicht werden. Dafür sollen in den kommenden fünf Jahren bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Des Weiteren sollen mit dem sogenannten Screening-Verfahren der Rentenversicherung gezielt Versicherte, die ein erhöhtes Risiko der Erwerbsminderung aufweisen, angesprochen werden. Zudem sollen die Ausgabenbegrenzung für die sonstigen Leistungen (u.a. Präventionsleistungen) aufgehoben und die beruflichen Rehabilitations-Leistungen ausgedehnt werden.

Die Teilrente wird modernisiert

Die Teilrente kann eine wichtige Hilfe für eine längere Lebensarbeitszeit sein. Es ist besser, wenn jemand von 63 bis 67 in Teilzeit beschäftigt ist, als wenn er bis 64 in Vollzeit arbeitet und dann gar nicht mehr erwerbstätig ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb dafür eingesetzt die Teilrente zu modernisieren, um sie attraktiver zu machen. Es wurde erreicht, dass die Teilrente künftig stufenlos gewählt werden kann. Das heißt, jede und jeder kann selbst darüber bestimmen, in welchem Umfang sie oder er Teilrente und Teilerwerbstätigkeit kombinieren möchte.

Ganz entscheidend: Arbeiten soll für Teilrentnerinnen und -rentner wieder attraktiver werden. Deshalb werden die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen flexibilisiert und durch ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt. Menschen, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bekommen, können wie bisher 450 Euro zusätzlich zur Vollrente hinzuverdienen. Jeder Euro darüber hinaus wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das führt dazu, dass die (Voll-)Rente zur Teilrente wird und die dauerhaften Abschläge geringer ausfallen als bei Bezug einer Vollrente. Zusätzlich auf eine Jahresbetrachtung umgestellt, um mehr Flexibilität bei Einkommensschwankungen zu ermöglichen.

Die Gerechtigkeitslücke bei der Zwangsverrentung wird entschärft

Die SPD-Fraktion ist der Meinung: Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sollen nicht bestraft werden, wenn sie aus Arbeitslosigkeit in die Rente mit Abschlägen gehen müssen. Auch hier haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzt: Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger können künftig nicht mehr gezwungen werden, eine vorgezogene geminderte Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie dadurch gegebenenfalls bis zu ihrem Lebensende auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären und ihrerseits arbeitssuchend bleiben wollen. Damit ist es gelungen die derzeitige Regelung, die 2008 von der damaligen Großen Koalition eingeführt wurde, zu entschärfen. Hierfür soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Unbilligkeitsverordnung ändern.

Prüfauftrag zum Arbeitssicherungsgeld durchgesetzt

Ziel der SPD-Fraktion war und ist es, Menschen in schwer belastenden Berufen besser vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Es gibt ältere Pfleger, Krankenschwestern oder Bauarbeiter, die gesundheitlich eingeschränkt sind, aber noch nicht die Bedingungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen. Sie sollen die Möglichkeit haben, dem Arbeitsmarkt in Teilzeit weiter zur Verfügung zu stehen statt arbeitslos zu werden. Der Einkommensverlust soll in so einem Fall teilweise über das Arbeitslosengeld ausgeglichen werden – als Arbeitssicherungsgeld. Das BMAS wird durch einen Prüfauftrag klären, wie dieses von uns geforderte Konzept umsetzbar ist. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Arbeitserfahrung und Arbeitskraft zu sichern.

Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Abschlägen neu geregelt

Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Bisher war es ab 55 Jahren möglich, diese durch zusätzliche Beiträge auszugleichen. Künftig ist das bereits ab 50 Jahren möglich. Zudem können die Beiträge in einer Summe, in Teilzahlungen, vom Arbeitnehmer selber oder aber vom Arbeitsgeber gezahlt werden. Damit können die Menschen ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben früher, flexibler und individueller planen – das macht dieses Instrument insbesondere für Normalverdienende attraktiver.

Neue Regelungen bei der Rentenversicherungspflicht

Künftig unterliegt jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer (auch wenn sie oder er eine volle Rente bezieht) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit seinem Arbeitsverdienst der Rentenversicherungspflicht. Bei Mini-Jobs gilt auch dann die Regelung, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen zu können (Opt-Out-Regelung).

Aktivierung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, eine Altersrente beziehen, und nebenbei weiter arbeiten, können zukünftig ihre Rente erhöhen, indem sie den Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung weiter (freiwillig) zahlen (Opt-In-Regelung). Erst dadurch aktivieren sie den Beitragsanteil, den die Arbeitgeber einzahlen müssen, für die Auszahlung.

Befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung

Die SPD-Fraktion sieht die, von der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzte, befristete Abschaffung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge von derzeit 1,5 Prozent für die Arbeitgeber nach wie vor skeptisch. Es handelt sich hierbei um einen Kompromiss. Die SPD Fraktion geht aber davon aus, dass diese Maßnahme keinerlei Arbeitsmarkteffekte entfaltet. Um Klarheit zu bekommen, wird diese Regelung auf fünf Jahre befristet und evaluiert.