Das Einheitliche Patentgericht soll Anfang 2017 seine Arbeit aufnehmen und künftig über europäische Patentstreitigkeiten in den 25 teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten entscheiden. Es wird über eine in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelte Eingangsinstanz und über ein Berufungsgericht in Luxemburg verfügen.
In Deutschland werden fünf erstinstanzliche Standorte eingerichtet: eine Zentralkammerabteilung in München sowie Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Darüber hinaus sollen mit den Gesetzentwürfen weitere nationale patentrechtliche Vorgaben im Rahmen der europäischen Patentreform angepasst werden.
Insbesondere soll neben dem Schutz durch ein europäisches Patent für dieselbe Erfindung auch der Schutz durch nationale Patente möglich sein. Damit wird im Einzelfall die Möglichkeit geschaffen, sich für den am besten geeigneten Schutz zu entscheiden.
Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium (SPD), sagte in seiner Rede vor dem Plenum: „An den Arbeiten zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts hat sich die Bundesregierung von Anfang an mit großem Engagement beteiligt. Wir haben dabei insbesondere auch die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen im Blick. Gerade auch den kleinen und mittleren Unternehmen kommt es zugute, dass in einem europäischen Verfahren Rechtssicherheit für den gemeinsamen Markt geschaffen werden kann. Besonders wichtig ist: Wir konnten uns mit unserer Forderung nach einer attraktiven Höhe der Verlängerungsgebühren für das künftige EU-Einheitspatent durchsetzen, das kommt diesen Unternehmen zu Gute.“