Der Gesetzentwurf wurde zwischen Bundesregierung und Ländern sowie mit den Bundestagsfraktionen abgestimmt. Am 13. März war ein Kompromiss ausgehandelt worden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde der Gesetzentwurf auf Initiative von SPD, Grünen und Nichtregierungsorganisationen an entscheidenden Stellen verbessert. Dazu haben das dreitägige öffentliche Forum und die Anhörung im Bundestag positiv beigetragen.

Die neue Suche nach einem geeigneten und sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle soll transparent, ergebnisoffen und nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen. Gorleben ist im Gesetzentwurf genauso wie alle anderen möglichen Standorte weder gesetzt noch ausgeschlossen. Aber es dürfen keine weiteren Castor-Behälter mehr im Zwischenlager Gorleben gelagert werden.

Endlagersuche soll im Konsens erfolgen

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle aus Atomkraftwerken soll im Konsens zwischen Bund und Ländern, Staat und Gesellschaft sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Für die in Deutschland bereits existierenden und die in den nächsten Jahren dazu kommenden atomaren Abfälle muss in Deutschland ein sicheres Endlager gefunden und errichtet werden. Eine Entsorgung in anderen Staaten kommt dafür nicht in Frage. Auch das wurde im Gesetz festgelegt. Das Endlager muss den hohen Anforderungen für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken atomaren Mülls gerecht werden. Die Isolation der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre darf über eine Million Jahre weder durch gesellschaftliche Veränderungen, Änderungen der oberflächennahen Nutzung des Standortes noch durch Klimaveränderungen beeinträchtigt werden.

Gesetz legt Verfahren für Standortauswahl fest

Nach dem Atomgesetz ist der Bund verpflichtet, Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung atomarer Abfälle einzurichten. Dazu soll ein Verfahren zur Standortauswahl mit umfassender Erkundung und Untersuchung geeigneter Standorte gesetzlich geregelt werden. Die Standortentscheidung durch den Gesetzgeber ist die Voraussetzung für ein anschließendes Zulassungsverfahren. Ein vergleichendes Standortauswahlverfahren soll neu eingerichtet werden. Es wird auf die Ermittlung des bestmöglichen Standorts in Deutschland hinsichtlich der Sicherheit ausgerichtet sein. Die Erkundung möglicher Standorte erfolgt nach gesetzlich festgelegten Kriterien über- und unter Tage.

Das Standortauswahlverfahren sieht eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Für die Standortentscheidung ist eine Prognose der Einhaltung der standortbezogenen sicherheitstechnischen Anforderungen maßgeblich. Zusätzlich müssen in der Abwägung öffentliche, private sowie sozioökonomische Belange berücksichtigt werden. Dem Auswahlverfahren vorgelagert wird die Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle. Dazu gehören vor allem Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl. Ebenso wird dies Anforderungen an den Auswahlprozess und die Prüfung von Alternativen umfassen. Diese Aufgaben soll die pluralistisch zusammengesetzte Bund-Länder-Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe wahrnehmen. Dabei wird von einer übertägigen Erkundung von fünf Standorten und von einer untertätigen Erkundung von zwei Standorten ausgegangen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf keine konkrete Anzahl von Standorterkundungen vor.

Bundesamt für kerntechnische Entsorgung einrichten

Um einen wissenschaftsbasierten Such- und Auswahlprozesse und ein transparentes Verfahren zu gewährleisten, soll ein Bundesamt für kerntechnische Entsorgung eingerichtet werden. Dieses Amt soll u. a. die standortbezogenen Erkundungsprogramme und Prüfkriterien entwickeln und festlegen. Zusätzlich soll dort die Standortentscheidung vorbereitet werden. Ist die Standortentscheidung getroffen, soll ein Bundesgesetz die Einrichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle regeln. Das Bundesamt soll zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gehören. Es wird auch die atomrechtliche Genehmigung des Endlagers übernehmen.

Im Gesetzgebungsverfahren konnten Verbesserungen erreicht werden

Der Rechtsschutz wurde verbessert. Das bedeutet, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände gegen Entscheidungen über die untertägige Erkundung klagen dürfen.

Es fahren keine Castor-Transporte aus Sellafield und Le Hague mehr nach Gorleben. Es wurde im Gesetz festgeschrieben, dass die atomaren Abfälle standortnah zu Atomkraftwerken gelagert werden müssen. Das entspricht dem Konsens zwischen Bund und Ländern.

Das Bundesamt für kertechnische Entsorgung wird erst im Laufe des Jahres 2014 gegründet. Vorher nimmt die Kommission ihre Arbeit auf.

In der Bund-Länder-Kommission werden die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft stärker beteiligt. Ihr werden acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, acht Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, acht Bundestagsabgeordnete sowie acht Mitglieder von Landesregierungen angehören. Die Politikerinnen und Politiker verfügen jedoch nur über ein Rederecht. Stimmrecht haben sie nicht. Die Politik nimmt sich zurück - die Beteiligung von Wissenschaft und Öffentlichkeit wird gestärkt. Deren Vertreterinnen und Vertreter können gemäß dem neuen Gesetz ihre Öffentlichkeitsarbeit selbstständig organisieren und gestalten.

Die Durchführung eines Standortauswahlverfahrens für ein atomares Endlager entspricht der internationalen Entwicklung seit Ende der 90er-Jahre. Vorbilder sind z. B. Finnland, Schweden, Kanada und die Schweiz.

Anja Linnekugel