Um Eltern weiter dabei zu unterstützen, Familienleben und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren und die Aufgaben partnerschaftlich aufzuteilen zu können, werden die Regeln zum Elterngeld reformiert.  

Mit der am Freitag vom Bundestag beschlossenen Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes werden Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus noch flexibler und einfacher gemacht. So wird unter anderem die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Eltern, die während des Eltergeldbezugs gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können einen Partnerschaftsbonus erhalten: Bisher  konnten sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommen, wenn sie im gleichen Zeitraum im Umfang von 25-30 Stunden in der Woche arbeiten.  Auch hier wird die erlaubte Arbeitszeit erhöht und der Stundenkorridor auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt. Dies erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich zu teilen  und mehr Zeit für Familie zu haben.

Damit Eltern sich auch in der Krise auf den Partnerschaftsbonus verlassen können, wird die Regelung verlängert, dass der Bonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern pandemiebedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Des Weiteren sollen Eltern künftig keine Nachteile mehr beim Elterngeld haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und dann zum Beispiel erkranken oder in Kurzarbeit sind. Eltern sollen auch dann immer so viel Elterngeld behalten, wie sie bekommen hätten, wenn sie weiter in Teilzeit gearbeitet hätten. In solchen Fällen hat sich das Elterngeld bisher zum Teil stark reduziert.

Besondere Unterstützung bekommen künftig Eltern von Frühchen. Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr. Schon jetzt verlängert sich der Mutterschutz, wenn Kinder zu früh geboren werden. Künftig sollen Eltern für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, nun einen zusätzlichen Monat Elterngeldbekommen. Für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, gibt es darüber hinaus je einen zusätzlichen Elterngeldmonat. Eltern, deren Kind zum Beispiel zwölf Wochen zu früh geboren wird, erhalten dann also drei zusätzliche Monate Elterngeld.  

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften wird zudem eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.

Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Die neue Regelung betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die nur 0,4 Prozent der Elterngeldbeziehenden ausmachen – das sind etwa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.