Sie fahren daher jedes Jahr erhebliche Mitnahmegewinne ein, die von Experten auf 3,4 Milliarden Euro geschätzt werden. Dies hat mit der Frage einer Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken nichts zu tun.
In unserem Antrag „Brennelementesteuer – Windfall Profits der Atomwirtschaft abschöpfen“ verlangen wir deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Verbrauchsteuer auf die Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vorzulegen. Die Betreiber derartiger Anlagen sollen ab 1. Januar 2011 an den Kosten des Bundes für die Atomenergienutzung angemessen beteiligt werden. Maßstab hierfür müssen einerseits die Kosten des Bundes für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Anlagen einschließlich der Endlagerung radioaktiver Abfälle sein, andererseits die Mitnahmegewinne der Anlagenbetreiber infolge der Strompreiserhöhungen nach Einführung des CO2-Emissionshandels.
Wir fordern darüber hinaus: Kein Ausstieg aus dem Atomausstieg. Der im Atomkonsens mit den Energieversorgungsunternehmen vor zehn Jahren erreichte Durchbruch darf nicht in Frage gestellt werden. Für eine Verlängerung der Laufzeiten gibt es keine Mehrheit in Deutschland.