Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Darüber hinaus bilden die erhobenen Daten eine wichtige Planungsgrundlage für staatliche Aufgaben in Deutschland.

Neben den Einwohnerzahlen werden dabei soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und ihrer Wohnsituation statistisch erfasst. Regelmäßige Datenerhebungen ermöglichen es, wirtschaftliche, ökologische und soziale Zusammenhänge auf der Grundlage laufend aktualisierter Informationen zu betrachten.

Hiervon hängen bedeutsame politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden ab, zum Beispiel um staatliche Dienstleistungen wie Kindergarten- und Schulplätze, Breitbandversorgung oder Krankenhausbetten und vieles andere adäquat bereit zu stellen.

Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin, macht für die SPD-Fraktion deutlich: „Um den Zensus in Zukunft nicht nur registergestützt, sondern allein auf Registern basierend durchzuführen und uns auf dezentrale Analysen zu beschränken, brauchen wir aufeinander abgestimmte Register.“

Eine umfassende Modernisierung und Harmonisierung der Registerlandschaft sei „ohnehin notwendige Grundlage“ für ein modernes und digitales Verwaltungshandeln.

Esken: „Wir fordern das Innenministerium deshalb auf, für die Registermodernisierung endlich ein Konzept zu erarbeiten und mit den Ländern und Kommunen zu vereinbaren – damit wir den Zensus künftig sicherer und grundrechteschonender durchführen können, aber auch, damit Deutschlands Verwaltung den digitalen Wandel nicht weiterhin verschläft.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Das ist insofern sinnvoll, als von den Daten auch wichtige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse abhängen.