Damit richten die Mitglieder der Arbeitsgruppe u. a. einen Appell an die Bundesbildungsministerin, die Verhandlungen mit Augenmaß zu führen und die Ausgestaltung der Vereinbarung praktikabel zu gestalten. Ziel muss es sein, mit der Förderung von insgesamt 5 Mrd. Euro in fünf Jahren den Ländern, Kommunen und Schulen ein attraktives Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Antragsvoraussetzungen und -verfahren sollen angemessen sein und möglichst geringe bürokratische Hürden aufbauen. Das ist wesentlich für den Erfolg. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem eine Frage von Gerechtigkeit, Lösungen für Kinder und Jugendlichen zu finden, deren Eltern es sich nicht leisten können, die für den Unterricht digitalen Geräte zu kaufen. Hier machen wir deutlich, dass eventuell auch eine Unterstützung über den Digitalpakt möglich gemacht werden muss.

Die Kommunen und Schulen treiben die notwendigen Prozesse zur Digitalisierung längst voran. Unsicherheit besteht derzeit darüber, wo die willkommene Unterstützung seitens des Bundes ansetzen wird. Der Digitalpakt Schule soll Anfang nächsten Jahres starten. Es ist verständlich, dass die Antragsteller mehr Informationen zu förderfähigen Maßnahmen brauchen, um ihre Konzepte rechtzeitig anzupassen. Auch wenn die Bund-Länder-Verhandlungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind, muss die Bundesbildungsministerin zeitnah mehr Transparenz ins Verfahren bringen. Hierzu fordert sie unser Papier explizit auf.

Für die Umsetzung des Digitalpaktes mit Unterstützung des Bundes brauchen wir eine Grundgesetzänderung, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zum Ende des Jahres realisiert werden kann. Derzeit gefährden FDP und GRÜNE einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, wenn sie bei ihrer Blockadehaltung blieben.