Das Gesetz ermöglicht die kostensenkende Nutzung bereits existierender passiver Netzinfrastrukturen (etwa Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte).

Vorhersehbare Mitnutzungspreise durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle schaffen hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Daneben erleichtert das DigiNetzG den gleichzeitigen Ausbau von Glasfaserleitungen bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten.

Martin Dörmann wies als zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion darauf hin, dass die Koalition ihre Breitbandstrategie Schritt für Schritt umsetze. Nach der Frequenzversteigerung der „Digitalen Dividende II“ und dem höchst erfolgreichen Breitbandförderprogramm werden nun die Aspekte Kostensenkung und Synergieeffekte in den Mittelpunkt gestellt: „Mit den umfangreichen Mitnutzungsrechten und Mitverlegungsverpflichtungen im DigiNetz-Gesetz wird vor allem der Glasfaserausbau vergünstigt und beschleunigt“, so Dörmann

Im parlamentarischen Verfahren wurden Anregungen aus dem Bundesrat und der Branche aufgegriffen, etwa Bauverfahrensvorschriften bundeseinheitlich geregelt. Weiterhin sind jetzt auch Ampelanlagen mitnutzbar, was laut Dörmann mit Blick auf 5G-Antennen und automatisiertes Fahren ein großer Schritt nach vorne sei: „Wir schaffen damit eine gute Grundlage für den weiteren Weg in die Gigabitgesellschaft.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Ziel ist des sogenannten DigiNetz-Gesetzes ist die Kostensenkung für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Das Gesetz ermöglicht die kostensenkende Nutzung bereits existierender passiver Netzinfrastrukturen (etwa Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte).