In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge; weitere drohen.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit 1 Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Die Koalitionsfraktionen haben sich im parlamentarischen Verfahren auf einen Änderungsantrag verständigt, der klarstellt, dass die zuständigen Behörden vor Ort weitere Ausnahmen von Fahrverboten zulassen können.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Luftqualität in vielen Städten muss besser werden. Dieselfahrer brauchen zugleich Sicherheit. Eine Gesetzesänderung hilft, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden.