Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

Als ein zentrales Projekt wird eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen können künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden.

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird verbessert

Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird verbessert. Neben Personalkosten können künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen.

Mit dem Gesetz werden auch zahlreiche Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht angepasst, die das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen.

Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, werden die Abschreibungsbedingungen verbessert und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben.

In den parlamentarischen Beratungen ist es der SPD-Fraktion gelungen, die Belastungen für die Kommunen, die durch steuerliche Mindereinahmen entstehen werden, abzumindern.