Der Bundeshaushalt für Bildung und Forschung wird im Jahr 2009 mit 10,829 Milliarden Euro (inkl. BAföG-Darlehensanteil) einen neuen Höchststand erreichen. Der Bildungs- und Forschungs-Etat ist damit allein seit 2005 um rund 43 Prozent gestiegen. Nicht eingerechnet sind die erheblichen Investitionsmittel aus den Konjunkturpaketen und die Mittel des von der SPD durchgesetzten Ganztagsschulprogramms, für das bis 2009 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Eindrucksvoll ist die Bilanz unter sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung insgesamt: Seit 1998 konnten wir über 72 Prozent mehr Mittel im BMBF-Haushalt für Bildung und Forschung realisieren - eine klare Aussage und eine klare Priorität. Unser Ziel ist es, wie beim Bildungsgipfel von Bund und Ländern vereinbart, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts weiter zu steigern.
Bildung ist die große soziale Frage unserer Zeit. Unser Ziel bleibt es, sozialen Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen und gleiche Chancen auf bessere Bildung für alle Menschen zu verwirklichen. Unsere bildungspolitischen Schwerpunkte legen wir im Rahmen unserer Bundeszuständigkeiten auf alle Phasen des individuellen Lebenslaufs: Dies beginnt mit der Stärkung der frühen und individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen in der vorschulischen wie der schulischen Phase.
Bereits in der vorherigen Legislaturperiode haben wir das Ganztagsschulprogramm auf den Weg gebracht. Der Bund hat insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um das Ganztagsschulangebot in Deutschland deutlich auszubauen. Die Große Koalition hat die Abrufbarkeit der Mittel bis Ende 2009 verlängert. Trotz der anfänglichen Gegenwehr unionsregierter Länder ist das Ganztagsschulprogramm ein voller Erfolg. Mittlerweile sind Maßnahmen an über 6.900 Schulen durchgeführt worden.
Für Kinder aus sozial schwächeren Familien haben wir das Schulbedarfspaket eingeführt. Mit dem Schulbedarfspaket wird Kindern und Jugendlichen aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, eine jährliche Zusatzleistung in Höhe von 100 Euro für die schulische Bildung gewährt. Die SPD hat gegen die CDU/CSU durchgesetzt, dass diese Leistung bis zum Abitur gezahlt wird - und nicht nur wie von der Union gewollt bis zur 10. Klasse. Außerdem können auch Berufsschüler gefördert werden, die keine Ausbildungsvergütung beziehen.
Wir haben die Erhöhung des BAföG ab dem Wintersemester 2008/2009 beschlossen. Für uns ist und bleibt BAföG das zentrale politische Mittel, um eine echte Chancengleichheit in der Hochschulbildung zu sichern. Die Erhöhung ist ein sozialdemokratischer Erfolg und konnte gegen den Widerstand der Union durchgesetzt werden. Mit der Gesetzesänderung haben wir die Bedarfssätze und die Freibeträge um 8 Prozent angehoben. Damit steigt beispielsweise der Förderhöchstsatz für Studierende von bisher 585 Euro auf etwa 643 Euro. Da die Fördersätze in der beruflichen Aufstiegsfortbildung, dem so genannten Meister-BAföG, an das BAföG gekoppelt sind, wurden diese ebenfalls entsprechend angehoben.
Mindestens genauso wichtig wie die Anhebung der Bedarfssätze, ist die Erhöhung der Freibeträge. Denn diese erhöht im Effekt die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein BAföG-Anspruch besteht. Im Ergebnis werden wir im Jahr 2009 die Bundesmittel für das BAföG von 780 Millionen Euro im Jahr 1998 auf voraussichtlich knapp 2,1 Milliarden Euro gesteigert haben. 2009 fördern wir voraussichtlich rund 380.000 junge Menschen mehr als noch vor zehn Jahren.
Neben der Anhebung der Fördersätze und Freibeträge konnten mit der jüngsten BAföG-Novelle eine Reihe weiterer Verbesserungen für die Studierenden erreicht werden: Wir haben die Obergrenze, bis zu der BAföG-Empfänger im Rahmen von Nebenjobs ohne Anrechnung auf das BAföG hinzuverdienen können, auf einheitlich 400 Euro monatlich angehoben. Mit dem neuen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste und je 85 Euro für jedes weitere Kind leisten wir einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung. Außerdem haben wir die Förderung des Auslandsstudiums verbessert: BAföG-Empfänger können ihre Förderung künftig schon ab dem ersten Semester für ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz verwenden.
Praktika sind in vielen Bereichen unverzichtbar. Sie verschaffen Einblicke in die Arbeitswelt und sind wichtige Bestandteile von Bildung und Ausbildung. Aber es gibt auch unfaire, so genannte Scheinpraktika, in denen Arbeitsplatzsuchende ausgebeutet werden. Ohne oder nur mit geringer Bezahlung und sozialer Absicherung werden sie als Ersatz für reguläre Arbeitskräfte beschäftigt. Im April 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion Eckpunkte beschlossen, um die Rahmenbedingungen für Praktikanten zu verbessern und Missbrauch beim Berufseinstieg zu verhindern. Zu unseren Vorschlägen gehören die gesetzliche Abgrenzung von Praktikum und Arbeitsverhältnis, die Schriftformerfordernis für Praktikantenverträge, die Klarstellung von Vergütungsansprüchen, die Umkehr der Beweislast, sowie die Streichung der Ausschlussfristen bei Missbrauch. Die Umsetzung entsprechender gesetzlicher Regelungen ist am Widerstand der Union gescheitert.
Im März 2007 wurde der "Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs" inhaltlich weiterentwickelt und bis 2010 verlängert. Der Ausbildungspakt war vor drei Jahren von der SPD-Bundestagsfraktion maßgeblich mit auf den Weg gebracht worden, um das Angebot an Ausbildungsplätzen im dualen Berufsbildungssystem zu stärken und allen ausbildungswilligen Jugendlichen ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot zu unterbreiten. Im Zuge der Verlängerung des Ausbildungspaktes hat die Wirtschaft ihre Zusage zur Schaffung von Ausbildungsplätzen auf 60.000 neue Lehrstellen pro Jahr verdoppelt und außerdem zugesagt, künftig 30.000 neue Ausbildungsbetriebe pro Jahr zu gewinnen.
Der Ausbildungspakt hat zu einer neuen Dynamik im Engagement aller Verantwortlichen und zu einer deutlichen Stärkung des Ausbildungsangebots beigetragen. Bereits im Paktjahr 2006 konnten mit 576.000 Ausbildungsverträgen so viele Lehrstellen verzeichnet werden wie seit 2001 nicht mehr. 2007 wurde mit einer weiteren Steigerung auf 626.000 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge der zweithöchste Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. 2008 wurde die Marke von 600.000 Ausbildungsverträgen erneut deutlich überschritten. Damit hat der Ausbildungspakt in den letzten Jahren vielen Jugendlichen zu einem Ausbildungsplatz verholfen.
Allerdings ist auch klar geworden, dass der Pakt wichtige strukturelle Probleme am Ausbildungsmarkt nicht lösen kann. Noch immer finden zu viele Bewerberinnen und Bewerber keinen Ausbildungsplatz. Der Anteil der sogenannten Altbewerberinnen und Altbewerber, die schon seit einem Jahr oder länger vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, ist weiter gestiegen. Um diesen jungen Menschen gezielt unter die Arme zu greifen, hat der Deutsche Bundestag 2008 auf Initiative der SPD den Ausbildungsbonus beschlossen. Der Ausbildungsbonus ist ein bis Ende 2010 befristetes Sonderinstrument, das förderungsbedürftigen Jugendlichen - v. a. Altbewerberinnen und Altbewerbern - helfen soll, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu finden. Unternehmen können 4.000 bis 6.000 Euro erhalten, wenn sie für diese Jugendlichen einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbieten.
In der Wirtschafts- und Finanzkrise wird es mehr Insolvenzen geben. Um Auszubildenden zu helfen, die ihren Ausbildungsplatz durch die Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes verlieren, haben wir den Ausbildungsbonus im Sommer 2009 erweitert: Wenn ein Betrieb es Lehrlingen ermöglicht, ihre Ausbildung nach der Insolvenz fortzusetzen, soll dies künftig mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden können - und zwar unabhängig davon, ob der Ausbildungsplatz im Betrieb zusätzlich eingerichtet wird oder der Azubi nur schwer vermittelbar ist. Außerdem setzen wir auf die Aufstockung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze, um das Ausbildungsangebot in der Konjunkturkrise zusätzlich zu stabilisieren.
Das mit dem Ausbildungspakt geschaffene und von der Bundesregierung geförderte Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) hat sich für benachteiligte Jugendliche als äußerst wirkungsvoller Türöffner in die betriebliche Ausbildung erwiesen. Inzwischen haben wir die EQJ-Förderung in das Regelinstrumentarium des Arbeitsförderungsrechts übernommen.
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat die Große Koalition im Jahr 2008 außerdem ein neues Modellprojekt zur Berufseinstiegsbegleitung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, benachteiligte Jugendliche schon frühzeitig beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung durch professionelle Begleiter gezielt zu unterstützen. Die Berufseinstiegsbegleitung wird zunächst an 1.000 Schulen modellhaft erprobt. Aufgabe der Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter ist es, benachteiligten Jugendlichen bei der Vorbereitung auf den Schulabschluss, bei der Berufswahl und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz individuell zu helfen.
Der Hochschulpakt von Bund und Ländern ist im Juni 2007 vereinbart worden und stellt das umfangreichste Förderprogramm für die Universitäten dar. Allein der Bund wird bis 2010 insgesamt über 1,2 Milliarden Euro für die Stärkung und bessere Ausfinanzierung der deutschen Hochschulen aufwenden. Bund und Länder haben sich verpflichtet, bis 2010 Plätze für über 90.000 zusätzliche Studienanfänger zu schaffen. Allein hierfür wird der Bund 565 Millionen Euro aufbringen. In der zweiten Säule des Hochschulpaktes stärkt der Bund die Forschungsleistung der Hochschulen durch den Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten. Hierfür stellt der Bund bis 2010 über 700 Millionen Euro bereit.
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Hochschulpakt verlängert wird. Im Juni 2009 haben Bund und Länder die zweite Programmphase beschlossen. Zwischen 2011 und 2015 beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von weiteren 275.000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen. Insgesamt hat der Hochschulpakt II im gesamten Finanzierungszeitraum 2011 bis 2019 ein Volumen von 9,9 Milliarden Euro, wovon der Bund knapp 5,9 Milliarden Euro trägt.
Dass der Bund im Rahmen des Hochschulpaktes überhaupt einen substanziellen Beitrag zum Ausbau der Studienkapazitäten an den deutschen Hochschulen leisten kann, ist dem Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion in der Föderalismusreform 2006 zu verdanken. Ohne die Durchsetzung der entsprechenden Kooperationsklausel in Artikel 91b des Grundgesetzes wären Bundesinvestitionen in Studienplätze aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen. Das Gleiche gilt für das neue Professorinnenprogramm, mit dem wir innerhalb von fünf Jahren 200 neue Stellen für Professorinnen an den Hochschulen schaffen.
Die SPD hat im Koalitionsvertrag die hohe Priorität für Weiterbildung und Lebenslanges Lernen verankern können. Unser Ziel ist es, die Weiterbildung systematisch zu stärken und zur vierten Säule des Bildungssystems auszubauen.
Im Juli 2009 sind deutliche Verbesserungen beim Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) in Kraft getreten. Die SPD hat die Reform in der Großen Koalition durchgesetzt und aus dem Meister-BAföG ein echtes Aufstiegs-BAföG gemacht. Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss als Meister, Techniker, Betriebswirt oder einen vergleichbaren Abschluss vorbereiten, werden künftig noch besser unterstützt. Vor allem Fachkräfte mit Kindern erhalten nun einen höheren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Auch Erfolg wird zusätzlich belohnt: Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält mehr Zuschuss zu den Maßnahmekosten. Außerdem können nun mehr Menschen gefördert werden. So erhalten mehr Migrantinnen und Migranten einen Förderanspruch. Auch die förderfähigen Berufe wurden erweitert. Davon profitieren Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie zum Erzieher oder zur Erzieherin. Insgesamt wird die Aufstiegsförderung attraktiver, leistungsfähiger und wirkungsvoller.
Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, haben wir die "Bildungsprämie" eingeführt. Diese umfasst neben einem direkten, hälftigen Zuschuss zu Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu 154 Euro für niedrige Einkommensgruppen (Prämiengutschein), auch eine förderunschädliche Entnahmemöglichkeit zum Zwecke der Weiterbildung im Vermögensbildungsgesetz (Weiterbildungssparen) sowie ein KfW-Weiterbildungsdarlehen.
Darüber hinaus wurden zum Wintersemester 2008/09 sogenannte Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte eingeführt. Beruflich besonders qualifizierte Menschen erhalten damit einen Anreiz, ein Studium aufzunehmen und sich so zusätzlich weiter zu bilden. Ziel ist es, vor allem mehr Menschen ohne Abitur den Zugang zum Studium zu erleichtern. Das ursprünglich auf 1.000 Stipendien angelegte Programm war bereits nach den ersten beiden Auswahlrunden Anfang Mai 2009 mit 983 vergebenen Aufstiegsstipendien fast vollständig ausgeschöpft. Das Programm wurde daher für das Jahr 2009 um weitere 500 Stipendien aufgestockt.
Zum Lebenslangen Lernen gehört auch nachholende Qualifizierung. Die SPD hat durchgesetzt, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung zum Nachholen eines grundlegenden Schulabschlusses im Arbeitsförderungsrecht eingeführt werden konnte.
Spätestens 2015 droht in Deutschland ein gravierender Mangel an Fachkräften und Hochqualifizierten. Um unsere Wirtschaft zukunftsfähig zu halten und unseren Wohlstand zu sichern, hat eine Projektgruppe der SPD-Bundestagsfraktion im Frühjahr 2008 ein 60-Punkte-Konzept zur "Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" erarbeitet. Wer die Fachkräftebasis von morgen sichern will, muss heute die Teilhabechancen der Menschen verbessern, für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem sorgen und mehr Aufstiegsmöglichkeiten durch Bildung eröffnen.
Mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz haben wir einen wichtigen Punkt zur Stärkung der Fachkräftebasis gesetzt. Wir festigen Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, indem wir die Mindesteinkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte von 86.400 Euro auf 63.300 Euro gesenkt haben. Zur besseren Nutzung des inländischen Potenzials haben wir zudem einen neuen Aufenthaltstitel für beruflich gut qualifizierte Geduldete geschaffen.
Ein wichtiger Teil sozialdemokratischer Innovations- und Wachstumspolitik ist die langfristige und verlässliche Stärkung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. Es geht um die Sicherung der künftigen Innovations- und damit Konkurrenzfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb. Die forschungspolitische Kontinuität seit 1998 wurde auch in der Großen Koalition mit einer deutlichen sozialdemokratischen Handschrift sichtbar und manifestierte sich in vielen forschungspolitischen Initiativen auf Bundesebene.
Investitionen in Forschung und Innovation sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Die Bundesregierung investiert in dieser Legislaturperiode zusätzlich über 7 Milliarden Euro in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE). Diese zusätzlichen Mittel sind für Vorhaben bestimmt, die eine große Mobilisierungswirkung für Innovationen von morgen versprechen. Mit dem Programm wird der Forschungsstandort Deutschland gestärkt und es werden Brücken von der Forschung zu den Märkten der Zukunft geschlagen. Und wir leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des 3-Prozent-Ziels, das die europäischen Staats- und Regierungschefs im Jahr 2000 in Lissabon vereinbart haben. Bis 2010 sollen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Europäischen Union auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts anwachsen. Die Wirtschaft soll 2/3, der Staat - d. h. Bund und Länder gemeinsam - 1/3 beitragen.
Mit der sogenannten High-Tech-Strategie hat die Große Koalition eine ressortübergreifende Innovationsstrategie zur Förderung von Spitzentechnologien gestartet. Sie verfolgt das Ziel, Deutschland in den wichtigen technologischen Zukunftsfeldern an die Weltspitze zu führen, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und den Technologietransfer zu beschleunigen. Die Strategie verfolgt dabei einen doppelten Ansatz: Zum einen werden 17 technologische Zukunftsfelder identifiziert, für die jeweils konkrete Initiativen, Maßnahmen und Programme festgelegt werden. Zum anderen wird die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft gestärkt. Für eine abschließende Bewertung der Hightech-Strategie ist es noch zu früh. Es bleibt die Ergebnisse der Evaluierung abzuwarten, um zu beurteilen, ob die identifizierten Felder noch richtig gewählt oder ob eine Schwerpunktverschiebung erfolgen sollte. Wir wollen eine Weiterentwicklung der High-Tech-Strategie und eine stärkere Orientierung auf die Bereiche Mensch, Umwelt und Gesellschaft, um Antworten geben zu können auf die dringenden Fragen, wie wir in Zukunft leben werden. Arbeits- und Dienstleistungsforschung, neue Materialien, Klima, Umwelt-, Energie-und Ressourcenforschung, Bildungs- und Gesundheitsforschung wird die SPD verstärkt ins Zentrum rücken.
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die programmbasierte Projektförderung des Bundes sowie zukunftsorientierte Forschungsthemen (Umwelt, Klima, Energie, Friedensforschung etc.) gestärkt wurden. Ein besonderes Augenmerk haben wir darauf gelegt, dass die Atomkraft innerhalb der High-Tech-Strategie nicht wieder salonfähig gemacht wurde.
Die von der SPD initiierte Exzellenzinitiative hat zu einem dynamischen Aufbruch in der deutschen Hochschullandschaft geführt. Die Entscheidungen in den ersten beiden Förderrunden sind im Herbst 2006 und im Herbst 2007 gefallen. Dabei sind insgesamt neun Universitäten für fünf Jahre zu Spitzenuniversitäten gekürt worden. Mit den geförderten Forschungsclustern und Graduiertenschulen erhalten insgesamt 41 Einrichtungen in 13 Bundesländern Mittel aus der Initiative. Bis 2011 wendet allein der Bund 1,4 Milliarden Euro der insgesamt 1,9 Milliarden Euro Fördermittel auf.
Im Juni 2009 haben Bund und Länder beschlossen, die Exzellenzinitiative bis 2017 zu verlängern. Um Neuanträgen und Fortsetzungsanträgen aus den ersten beiden Förderrunden eine gleichberechtigte Chance zu geben, wird das Fördervolumen in der zweiten Phase deutlich aufgestockt. Dabei wird die Förderung der Graduiertenschulen überproportional gestärkt. Insgesamt hat die Exzellenzinitiative II ein Volumen von rd. 3,5 Milliarden Euro, wovon der Bund über 2,6 Milliarden Euro trägt.
Für die hervorragenden Forschungskonzepte und Ideenskizzen, die etwa für den Exzellenz-Wettbewerb vorgelegt worden sind und nicht bedacht werden konnten, hat die SPD-Bundestagsfraktion ein ergänzendes Forschungsprogramm ExzellenzPlus durchgesetzt und mit 45 Millionen Euro ausgestattet.
Der zunächst bis 2010 vereinbarte Pakt für Forschung und Innovation sichert den Forschungsorganisationen eine jährliche Steigerung von 3 Prozent der Mittelzuwendungen des Bundes. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation II haben Bund und Länder im Juni 2009 zugesagt, im Zeitraum von 2011 bis 2015 die Zuwendungen an die Forschungsorganisationen um jährlich 5 Prozent zu steigern. Damit konnte für Organisationen wie der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) sowie der Fraunhofer Gesellschaft (FhG) oder der Wissenschaftsgemeinschaft G.W. Leibniz (WGL) die finanzielle Verlässlichkeit gesichert und eine Wachstumsperspektive eröffnet werden und damit auch mehr Planbarkeit und mehr Autonomie. Sie erhalten so den notwendigen Spielraum zur Sicherung und zum weiteren Ausbau der Spitzenposition der deutschen Forschung im europäischen und internationalen Vergleich.
Um mehr Spitzenforscher aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, haben wir die Alexander-von-Humboldt-Professur ins Leben gerufen und 2009 zum ersten Mal verliehen. Mit diesem höchstdotierten internationalen Preis für Forschung in Deutschland zeichnen wir jährlich bis zu zehn führende und im Ausland tätige Wissenschaftler aller Disziplinen mit einer Preissumme von bis zu fünf Millionen Euro aus. Diese Wissenschaftler sollen in Deutschland Spitzenforschung betreiben und so den Forschungsstandort Deutschland für Forscher aus dem Ausland noch attraktiver machen.
Wir haben im Mai 2007 die gesetzlichen Grundlagen für die Einsetzung eines Deutschen Ethikrates gelegt. Damit wurde der von Gerhard Schröder gegründete Nationale Ethikrat auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und von einer reinen Regierungseinrichtung zu einem parlamentarisch angebundenen Beratungsgremium weiterentwickelt. Der Ethikrat berät neben der Regierung auch das Parlament in ethischen Fragen der Lebenswissenschaften und angrenzender Disziplinen; und der Deutsche Bundestag kann ihn mit entsprechenden Anfragen beauftragen. Der neue Deutsche Ethikrat hat sich im April 2008 konstituiert.
Im April 2008 hat der Deutsche Bundestag eine behutsame Novellierung des Stammzellgesetzes beschlossen und den ethischen Kompromiss zur embryonalen Stammzellforschung aus dem Jahr 2002 erneuert. Mit diesem Gesetz hat der Bundestag die Forschungsfreiheit gestärkt, ohne Abstriche bei der Schutzwirkung für das ungeborene Leben zu machen. Auch künftig bleibt gewährleistet, dass von Deutschland keine Anreize zur Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken im Ausland ausgehen. Mit dem Gesetz wird der im Stammzellgesetz festgelegte Stichtag einmalig auf den 1. Mai 2007 verschoben. Damit wurde der Forschung in Deutschland der Zugriff auf mehr als 200 statt bislang 20 bestehende embryonale Stammzelllinien ermöglicht.
Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben wir die arbeitsrechtlichen Vorschriften in der Wissenschaft konkretisiert. Dabei wurden zum einen die arbeitsrechtlichen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes zur Qualifizierungsphase übernommen (Befristungsobergrenzen von 12 bzw. 15 Jahren) und um eine familienpolitische Komponente ergänzt (Verlängerung der Obergrenzen um zwei Jahre pro Kind). Zum anderen wurde mit dem Gesetz mehr Transparenz und Rechtssicherheit beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für Beschäftigte geschaffen, die nach der Qualifizierungsphase im Rahmen von Drittmittelprojekten angestellt werden.