Im Jahr 1994 fand in Kairo die dritte Weltbevölkerungskonferenz der Vereinten Nationen statt. Sie gilt als Meilenstein der internationalen Bevölkerungspolitik, denn sie rückte Menschenrechte, Menschenwürde und die Stärkung des Individuums ins Zentrum der Bevölkerungspolitik. Mit der Verabschiedung des Kairoer Aktionsprogramms erkannten 179 Staaten sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie reproduktive Rechte als Teil des fundamentalen Menschenrechts Gesundheit an. In einem Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU wird die Bundesregierung nun aufgefordert, sich auch zukünftig für die weitere Stärkung dieser Rechte einzusetzen.
Fundamentales Menschenrecht auf Gesundheit
Seit 1994 gab es bemerkenswerte Fortschritte in vielen bevölkerungsrelevanten Bereichen. Dabei haben die Milleniumsentwicklungsziele, die im Jahr 2000 von 189 Mitgliedsstaaten der UN verabschiedet wurden und die bis 2015 umgesetzt werden sollen, einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Ziele stellen den Referenzrahmen für ein erfolgreiches Agieren der deutschen und internationalen Entwicklungspolitik dar. Aber trotz der vielen Fortschritte gilt es nach wie vor einige Herausforderungen im Bereich der Bevölkerungspolitik zu meistern. Vor allem beim Thema Kindersterblichkeit – Milleniumsentwicklungsziel vier – und bei der Müttersterblichkeit – Milleniumsentwicklungsziel fünf – gibt es noch viel Handlungsbedarf. Denn trotz einiger Fortschritte sterben zum Beispiel noch immer weltweit 800 Frauen und Mädchen täglich an Komplikationen während der Schwangerschaft und bei der Geburt.
Menschenrechte in der Post-2015-Agenda
Der vorliegende Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU (Drs. 18/1958) fordert die Bundesregierung auf, dass das Kairoer Aktionsprogramm auch zukünftig umgesetzt wird und umfassend Eingang findet in die Post-2015-Agenda. Bei der Erarbeitung dieser Agenda in Nachfolge der Milleniumsentwicklungsziele fordert der Antrag, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie eine umfassende Sexualerziehung mit einzubringen sind. Dafür soll sich die Bundesregierung entsprechend einsetzen, sowohl innerhalb der EU als auch innerhalb der Vereinten Nationen und der G7/G8. Außerdem soll die Umsetzung dieser Ziele in den Partnerländern durch die Bundesregierung gefördert werden.