Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat sich die Transparenz im Inkassowesen deutlich verbessert. Ein Problem stellen jedoch immer noch die geltend gemachten Inkassokosten dar: Diese sind im Verhältnis zum Aufwand zumeist deutlich zu hoch. Teilweise gibt es noch unnötige Kostendoppelungen und mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner*innen werden oft ausgenutzt. Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, das diese Woche verabschiedet wurde, sieht vor, die Geschäfts- und die Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner*innen keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Schuldner*innen werden zukünftig vor allem in den Fällen entlastet, in denen sie die Forderungen nach dem ersten Mahnschreiben beglichen haben oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen wurden. Schuldner*innen müssen über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden.