Gerade Start-ups und kleinere Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, notwendige Finanzmittel am Kapitalmarkt zu generieren.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das in dieser Woche verabschiedet wurde, wird der Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt.
Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten sollen es Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Indem die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang gesenkt wird, soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Statt bisher 1,25 Millionen Euro wird sie künftig bei einer Million Euro liegen, was auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt öffnet.
Auch der jährliche Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von derzeit 1.440 Euro wird auf 2.500 Euro erhöht.
Verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen sollen es jungen Unternehmen erleichtern, im internationalen Wettbewerb um Talente zu bestehen und Mitarbeiter:innen zu gewinnen.
Darüber hinaus sollen Unternehmen künftig Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 ausgeben können. Das erleichtert Gründer:innen trotz Kapitalaufnahme ihren Einfluss auf das Unternehmen zu erhalten und ihre Expertise einbringen zu können. Gleichzeitig wird der Schutz von Investor:innen ohne Mehrstimmrechte gesichert.