Im November 2014 hatte der Bundestag mit Zustimmung der SPD-Fraktion ein Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet.
Mit einem an diesem Donnerstag beschlossenen Gesetz soll das nationale Bankenabwicklungsrecht angepasst werden (Abwicklungsmechanismusgesetz, Drs. 18/5009), um den Start des Europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorzubereiten.
Mit diesem Gesetzentwurf werden insbesondere die Eigentümer und Gläubiger bei Banken-abwicklungen verstärkt in Haftung genommen und die Steuerzahler geschützt. Vorgesehen ist dazu eine Veränderung des nationalen Insolvenzrechts.
„Das Gesetz passt die bisherigen Abwicklungsregelungen für Banken an den aktuellen Stand der europäischen Vorgaben an und etabliert damit eine Art Insolvenzordnung für Finanzinstitute“, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion Manfred Zöllmer. Und Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion betont: „. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Steuerzahler zu schützen, wenn eine Bank in Schieflage gerät, wird damit erfüllt.“
Mit der Gesetzesvorlage soll zudem sichergestellt werden, dass die Mittel der nationalen Bankenabgabe während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden durch die nationale Bankenabgabe bislang Mittel in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro eingenommen.
Insgesamt sei dieses Gesetz ein „weiterer und fundierter Meilenstein in einem vollkommen neuen Aufsichts- und Abwicklungsregime in Europa“, sagt Binding. Die Ratingagenturen hätten bereits reagiert: Sie gingen nicht mehr von einer Staatsgarantie für große systemrelevante Banken aus.
Hier ist der Gesetzentwurf nachzulesen.