Bereits im Juni 2014 beschloss der Bundestag eine Änderung bei den Ghetto-Renten. Damit sollen ehemalige Ghetto-Beschäftigte ihre Renten ohne Rückwirkungsfrist ab Juli 1997 erhalten können. Das war ein wichtiges Signal nach vielen Jahren Enttäuschung der Opfer.

Der Bundestag hatte schon im Jahr 2002 beschlossen, den Menschen, die in vom NS-Regime errichteten Ghettos arbeiten mussten, Renten ab dem Jahr 1997 zu zahlen. Das Antragsverfahren war aber so restriktiv, dass bis 2009 rund 90 Prozent der Anträge abgelehnt wurden.

Erst 2009 bewirkte das Bundessozialgericht mit einer veränderten Rechtsprechung, dass deutlich mehr Renten bewilligt und ausgezahlt werden konnten. Allerdings galt für die Antragsteller die im Sozialrecht verankerte Rückwirkungsfrist von vier Jahren. Diese Rückwirkungsfrist führte dazu, dass Renten erst ab dem Jahr 2005 gezahlt wurden. Dieses Verfahren empfanden die Betroffenen, die ihre Anträge wesentlich früher gestellt hatten, als große Ungerechtigkeit.

Mir der einstimmigen Entscheidung des Bundestages im Juni 2014 wurde diese Regelung verändert und Ghetto-Renten können nun rückwirkend ausgezahlt werden.
Aufgrund einer komplizierten rechtlichen Konstellation war es aber bisher nicht möglich, das geänderte Ghetto-Rentenrecht auch in Polen anzuwenden.

Deshalb haben die deutsche und die polnische Regierung ein Abkommen getroffen, mit dem die Auszahlung der Ghetto-Renten auch in Polen möglich sein wird.
Nun befindet sich der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Abkommens in der parlamentarischen Beratung.

Die SPD-Bundestagsfraktion bedankt sich ausdrücklich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die erfolgreichen Verhandlungen mit der polnischen Regierung. „Es ist gut, dass die Zahlung der Ghetto-Renten jetzt auch bei den Menschen, die in Polen leben, ankommt“, sagte die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion und Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese.