Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union auf eine Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) verständigt. Diese wurde am 4. Juli 2014 mit einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen eingesetzt. Der Abschlussbericht liegt dem Bundestag seit dem 12. April 2016 vor. Die einzelnen Handlungsempfehlungen hätten nun diskutiert und das Für und Wider abgewogen werden müssen. Der Bundestag hatte diesen Prozess mit einem Fachgespräch am 27. April 2016 begonnen. Wie zu erwarten, sind dabei bekannte Kontroversen erneut zu Tage getreten. Jetzt wäre es an der Zeit gewesen, die Kommissionsempfehlungen in der Koalition zu bewerten – selbstverständlich unter Einbeziehung der kritischen Stimmen. Schließlich war im Einsetzungsbeschluss zur Expertenkommission vereinbart worden, noch in dieser Legislaturperiode zu entscheiden. Diesem Weg hat sich die Union verschlossen. Die Koalition hatte sich am 31. Mai auf die Wiederwahl von Roland Jahn zum Bundesbeauftragten verständigt, die am 9. Juni 2016 im Bundestag erfolgte.
Gleichzeitig beauftragten die Koalitionsfraktionen mit einem Antrag (Drs. 18/8705) Roland Jahn und den Präsident des Bundesarchivs, für die Überführung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv konzeptionell erste Schritte vorzubereiten. Die Umsetzung soll in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Dabei sind u.a. folgende Eckpunkte zu beachten:
- dauerhafter Erhalt des Stasiunterlagen-Aktenbestands sowie Sichtbarkeit der Eigenständigkeit des Stasiunterlagen-Archivs,
- Erhalt der Zugangsregelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes,
- Verkürzung der Wartezeiten
In ihrem Antrag betonen die Koalitionsfraktionen zudem die Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur und bekennen sich zur Verpflichtung, authentische Erinnerungsorte zu erhalten und das Gedenkstättenkonzept weiterzuentwickeln.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR wird beauftragt unter Vorgabe von Eckpunkten gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesarchivs ein Konzept zur Überführung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv zu erarbeiten.