Zum Hintergrund: Das Gesetz mit festen Abschaltdaten wurde 2011 von der schwarz-gelben Regierung mit Unterstützung der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Die nur wenige Monate zuvor von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung wurde damit rückgängig gemacht.

Die Stromkonzerne RWE und Vattenfall verklagten die Bundesregierung daraufhin auf Schadenersatz, weil zugesagte Reststrommengen aus dem ersten Atomausstiegsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002 nun verfielen und eventuell getätigte Investitionen nach der von Schwarz-Gelb 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung sinnlos wurden. Das Bundesverfassungsgericht gab den Konzernen 2016 in diesen beiden Punkten mit Rücksicht auf die Planungssicherheit für Unternehmen Recht.

SPD-Fraktion hält am Ausstieg fest

Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung sieht deshalb eine Entschädigung für RWE und Vattenfall vor, die voraussichtlich etwas unter 1 Milliarde Euro liegen wird, abhängig von den bis 2023 tatsächlich nicht produzierbaren Reststrommengen. Ob zwischen der zunächst beschlossenen Laufzeitverlängerung und dem Moratorium tatsächlich Investitionen angefallen sind, die entsprechend der eng gefassten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eines Ausgleichs bedürfen, muss im Einzelfall geklärt werden.

Mit der Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich der Konzerne gegenüber anderen Optionen wie der Laufzeitverlängerung für einzelne Kraftwerke macht die Koalition in jedem Fall klar: Am Zeitplan für den Atomausstieg wird ohne Wenn und Aber festgehalten.